Führungszeugnis bei Änderung des Aufenthaltstitels zur Arbeit in Deutschland
Wenn Sie Ihren Aufenthaltstitel ändern möchten, um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, wird in vielen Fällen ein Führungszeugnis verlangt.
Es handelt sich um ein offizielles Dokument, das von den deutschen Behörden (meist vom Bundeszentralregister oder Bürgeramt) ausgestellt wird. Es enthält Informationen über das Strafregister einer Person und zeigt, ob Vorstrafen vorliegen oder nicht.
Bei der Beantragung eines neuen Aufenthaltstitels zur Arbeit (§ 18 oder § 19a AufenthG).
Bei der Änderung des Aufenthaltszwecks (z. B. von Studium zu Arbeit).
Bei der Aktualisierung oder Verlängerung einer Arbeitserlaubnis.
In einigen Bundesländern auch vor der Verlängerung des Aufenthalts.
Um sicherzustellen, dass keine Straftaten vorliegen, die die öffentliche Sicherheit gefährden.
Als Teil der Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen für den Aufenthalt.
Zur Kontrolle der Gesetzestreue während des bisherigen Aufenthalts.
Antrag beim Bürgeramt oder Rathaus.
Vorlage eines Ausweises oder Reisepasses.
Zahlung einer Gebühr (ca. 13 €).
Ausstellung innerhalb von 1–2 Wochen.
In Sonderfällen ja, mit beglaubigter Übersetzung.
Bevorzugt wird jedoch immer ein deutsches Führungszeugnis.
Abhängig von Art und Schwere der Straftat.
Kleinere Delikte können ohne Folgen bleiben.
Schwere oder wiederholte Straftaten führen meist zur Ablehnung.
Frühzeitig beantragen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Original und ggf. beglaubigte Übersetzung bereithalten.
Bei Vorstrafen anwaltliche Beratung einholen.
Fazit: Das Führungszeugnis ist ein zentrales Dokument für die Änderung des Aufenthaltstitels zur Arbeit und zeigt die Gesetzestreue des Antragstellers.