Sprachnachweise für das nationale Visum (D‑Visa) in Deutschland
Bei der Beantragung eines nationalen Visums (D‑Visa) für Deutschland – etwa für Familiennachzug, Studium, Arbeit, Arbeitssuche oder andere langfristige Aufenthalte – wird in vielen Fällen ein offizieller Nachweis über Deutschkenntnisse verlangt. Die deutschen Behörden akzeptieren ausschließlich Zertifikate von offiziell anerkannten Prüfungsanbietern, die Mitglied der ALTE (Association of Language Testers in Europe) sind.
Goethe‑Institut: Zertifikate von A1 bis C2 („Goethe‑Zertifikat“).
telc GmbH (The European Language Certificates): Zertifikate von A1 bis C2.
ÖSD – Österreichisches Sprachdiplom Deutsch: Zertifikate von A1 bis C2.
Zusätzlich akzeptieren Botschaften auch Prüfungen wie TestDaF, DSH und ECL, wobei TestDaF und DSH für Studium und Arbeit bevorzugt werden.
| Visumtyp | Erforderliches Niveau | Beispiele für Zertifikate |
|---|---|---|
| Ehegattennachzug | A1 | Goethe A1 / telc A1 / ÖSD A1 |
| Au‑pair | A1 (abhängig von Botschaft) | Goethe A1 / telc A1 / ÖSD A1 |
| Studium (Universität/Studienkolleg) | B1 oder höher | Goethe B1/B2, telc B1/B2, ÖSD B1/B2 |
| Arbeitssuche (§20) | B1 oder B2 je nach Beruf | telc B1/B2 |
| Arbeit (Blue Card/Fachkräfte) | B2 oder C1 bevorzugt | telc B2/C1, Goethe C1 |
| Intensivsprachkurs (§16f) | A1 oder A2 | Goethe A1/A2, telc A1/A2, ÖSD A1/A2 |
Zertifikate müssen ALTE‑konform sein.
Sprachzertifikate sollten nicht älter als ein Jahr sein.
Goethe‑Zertifikate sind lebenslang gültig, doch Botschaften verlangen oft aktuelle Nachweise.
telc und ÖSD sind dauerhaft gültig und anerkannt.
Für bestimmte Berufe (z. B. Pflege) kann C1 oder C2 verlangt werden.
In Ausnahmefällen kann ein Sprachtest vor Ort die Vorlage eines Zertifikats ersetzen.
Für das deutsche Visum sind anerkannte Sprachzertifikate von Goethe, telc, ÖSD sowie TestDaF und DSH entscheidend. Das erforderliche Niveau reicht je nach Visum von A1 bis C1. Ein aktuelles, anerkanntes Zertifikat beschleunigt das Verfahren und erhöht die Erfolgschancen.