Botschafts- oder Arbeitgeber-Schreiben (HR) zur Sicherung der Rückkehr nach der Behandlung
Wann werden sie verlangt – und was müssen sie enthalten?
Bei der Beantragung eines medizinischen Visums für Deutschland reicht es nicht aus, nur die medizinische Notwendigkeit der Behandlung nachzuweisen. Die deutschen Auslandsvertretungen verlangen in der Regel auch starke Rückkehrgarantien, dass der Patient bzw. die Begleitperson nach Abschluss der Behandlung wieder in das Herkunftsland zurückkehrt.
Eine der wichtigsten dieser Garantien sind offizielle Schreiben des Arbeitgebers (HR Letter) oder Schreiben der eigenen Botschaft, die eine berufliche, finanzielle oder soziale Bindung an das Heimatland bestätigen.
Die deutschen Botschaften prüfen gemäß den Vorgaben u. a. des § 14 AufenthV, ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Visumantrag nicht als Vorwand für eine irreguläre Einwanderung genutzt wird.
Ein Schreiben des Arbeitgebers oder der Heimatbotschaft hilft dabei:
Starke Bindungen im Herkunftsland (Job, Familie, Verpflichtungen) nachzuweisen
Die Behörden zu beruhigen, dass der Antragsteller Deutschland nach Abschluss der Behandlung verlassen wird
Die Visumsakte besonders dann zu stärken, wenn
die finanzielle Situation schwächer ist oder
eine Begleitperson mitreist, die nicht zur engen Kernfamilie gehört
Wenn der Patient oder die Begleitperson derzeit fest angestellt ist
Wenn für die Dauer der Behandlung eine befristete Beurlaubung vom Arbeitsplatz genommen wird
Vollständiger Name + Ausweis- oder Passnummer
Berufsbezeichnung und Eintrittsdatum in die Firma
Art des Arbeitsvertrags (befristet / unbefristet)
Zeitraum der bewilligten Beurlaubung (von – bis)
Explizite Bestätigung, dass der Mitarbeiter seine Stelle nach der Rückkehr wieder antritt
Originalunterschrift und Firmenstempel
To whom it may concern,
This is to certify that Mr. [Full Name], holder of ID No. [123456], is currently employed at [Company Name] as a [Position], since [Start Date].
He/She has been granted a leave of absence from [Start Date] to [End Date] in order to accompany a medical patient to Germany.
We confirm that Mr./Ms. [Name] will resume duties upon completion of the medical trip.
Sincerely,
[HR Signature and Stamp]
Wenn der Patient keine formelle Beschäftigung hat oder bereits im Ruhestand ist
Wenn die begleitende Person ein Minderjähriger oder ein Patient ist, der sich nicht selbst artikulieren kann
Wenn zusätzliche rechtliche Vertrauensbildung gegenüber der deutschen Auslandsvertretung nötig ist
Bestätigung der Identität des Antragstellers und des Reisegrundes
Einen klaren Satz, dass die Botschaft bestätigt, dass der Betroffene nach Abschluss der Behandlung zurückkehren wird
Politische und diplomatische Unterstützung der Unterlagen gegenüber der deutschen Botschaft („von Staat zu Staat“)
Unterschrift eines konsularischen Mitarbeiters sowie offizieller Stempel
Hinweis: Manche Botschaften stellen solche Schreiben nur in Sonderfällen aus oder nur auf Anfrage der deutschen Klinik.
Keine veralteten oder allgemeinen Schreiben einreichen – das Schreiben sollte aktuell datiert, konkret und auf den Fall bezogen sein.
Name und Daten müssen exakt mit dem Reisepass und den Angaben im Visumantrag übereinstimmen.
Die Schreiben möglichst auf Deutsch oder Englisch verfassen (oder übersetzen lassen) und ggf. beglaubigen.
Am besten werden die Schreiben direkt mit den Visumsunterlagen eingereicht, nicht erst nachträglich einzeln nachgereicht.
Schreiben des Arbeitgebers oder der Heimatbotschaft sind keine Nebenbelege, sondern eine zentrale Säule beim Vertrauensaufbau zwischen Antragsteller und deutscher Auslandsvertretung.
Eine sorgfältige Vorbereitung dieser Dokumente:
erhöht die Chancen auf Visumerteilung deutlich,
zeigt klar, dass es sich um eine zeitlich begrenzte, medizinische Reise handelt,
und unterstreicht mit einem verbindlichen Behandlungsplan und einer präzisen Kostenschätzung, dass der Aufenthalt ausschließlich dem Zweck der Behandlung dient.
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