Heizkostenzuschuss II: Soforthilfe für Studierende und Wohngeld-Empfänger
1. Was ist der Heizkostenzuschuss II?
Der Heizkostenzuschuss II ist eine einmalige finanzielle Unterstützung der deutschen Bundesregierung, die die Folgen stark gestiegener Heizkosten abfedern soll. Er richtet sich an Personengruppen mit niedrigerem Einkommen (bundesregierung.de).
2. Wer ist anspruchsberechtigt?
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Studierende (auch in weiterführenden Studien), die BAföG erhalten, nicht bei den Eltern wohnen und die Voraussetzungen im Zeitraum September–Dezember 2022 erfüllt haben (bundesregierung.de).
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Auszubildende (Azubis) sowie Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld, ebenfalls bei Erfüllung der Voraussetzungen im gleichen Zeitraum (bundesregierung.de).
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Wohngeld-Empfänger, die im selben Zeitraum mindestens einen Monat Wohngeld bezogen haben.
3. Wie hoch ist der Zuschuss?
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Für BAföG-/Ausbildungs-Empfänger: 345 € pro Person (bundesregierung.de).
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Für Wohngeld-Empfänger:
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415 € für einen Haushalt mit 1 Person,
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540 € für einen Haushalt mit 2 Personen,
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zusätzlich +100 € für jede weitere Person im Haushalt (niedersachsen.de).
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4. Muss man einen Antrag stellen?
Nein. Es ist kein Antrag erforderlich. Die Auszahlung erfolgt automatisch. Die Zeitpunkte können je nach Bundesland variieren, häufig erfolgte die Auszahlung im Frühjahr 2023.
5. Welche Voraussetzungen gelten?
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Mindestens ein Monat BAföG oder Wohngeld im Zeitraum September–Dezember 2022.
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Für Studierende besonders wichtig: nicht im Haushalt der Eltern wohnen (asta.tu-berlin.de).
6. Wie erfolgt die Auszahlung?
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Die Beträge werden durch die zuständigen Stellen direkt auf das Bankkonto überwiesen (je nach Fall BAföG-Stelle oder Wohngeldstelle / BAMF).
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Es sind keine zusätzlichen Nachweise oder Belege einzureichen.
7. Kurzüberblick
| Gruppe | Einmalbetrag |
|---|---|
| BAföG-Studierende / Azubi | 345 € |
| Wohngeld (1 Person) | 415 € |
| Wohngeld (2 Personen) | 540 € |
| Je weitere Person | +100 € |
➡ Kein zusätzlicher Antrag nötig – die Auszahlung erfolgt automatisch, je nach Bundesland.
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