Härtefallhilfe für Selbständige: Nothilfe für Solo-Selbständige und Freiberufler

Härtefallhilfe für Selbständige: Sicherheitsnetz in schwierigen Zeiten

Was ist die Härtefallhilfe?

Die Härtefallhilfe ist eine staatliche Nothilfe, die über die deutschen Bundesländer gewährt wird, um Selbständige und Freiberufler zu unterstützen, wenn ihre Betriebe unter enormem wirtschaftlichem Druck stehen und sie keinen ausreichenden Zugang zu bestehenden Hilfsprogrammen haben (z. B. Fixkostenzuschüsse oder Energiehilfen) (bmwk.de).

Wer sind die Begünstigten?

  • Vollselbständige (Solo-Selbständige) sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, deren wesentliches bzw. überwiegendes Einkommen (mindestens 51 %) aus ihrer selbständigen Tätigkeit stammt (wm.baden-wuerttemberg.de).

  • Sie können in dem Bundesland oder der Kommune einen Antrag stellen, in dem sich ihre steuerliche Betriebsstätte oder der tatsächliche Geschäftssitz befindet.

Wann haben Sie Anspruch auf Unterstützung?

  • Wenn Ihr Unternehmen außergewöhnliche Verluste erlitten hat – etwa infolge der Corona-Pandemie oder der Energiepreiskrise 2022

  • und Sie entweder keinen Anspruch auf bestehende Hilfsprogramme hatten oder diese Hilfen (z. B. Überbrückungshilfe, Energiekostenzuschüsse) Ihre Fixkosten nicht ausreichend abgedeckt haben.

  • Das Bundesland nimmt eine strenge Prüfung des Einzelfalls vor, um die tatsächliche **wirtschaftliche Notlage („Härtefall“) zuverlässig festzustellen.

Wie hoch ist die Unterstützung?

  • Die Höhe der Härtefallhilfe richtet sich nach der Höhe der Verluste und der nicht gedeckten Fixkosten.

  • In der Regel kann der Zuschuss bis zu 100.000 € pro Unternehmen oder Person innerhalb des jeweiligen Krisenzeitraums betragen (unternehmenswelt.de).

  • Ein Mindestbetrag liegt häufig bei etwa 2.000 €, abhängig von der Zahl der Beschäftigten und der Struktur der fixen Kosten.

Wie stellt man einen Antrag?

  • Der Antrag muss innerhalb eines zeitlich befristeten Förderzeitraums gestellt werden, den jedes Bundesland selbst festlegt. Beispiele:

    • In Nordrhein-Westfalen (NRW) bis Ende 2023,

    • in Bayern bis zum 31. Oktober 2023,

    • in Schleswig-Holstein bis zum 30. November 2023.

  • Der Antrag ist in der Regel nur über einen „Dritten“ möglich – etwa einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder vereidigten Sachverständigen.

  • Eingereicht wird elektronisch bei der Investitions- bzw. Förderbank des Bundeslandes oder einer beauftragten Stelle (z. B. IHK), je nach Landesregelung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweise über Einnahmen und Fixkosten (Kontoauszüge, Mietverträge und -rechnungen, Lohnabrechnungen).

  • Eine Darstellung, dass andere Hilfsprogramme (z. B. Überbrückungshilfe, Energiehilfen) nicht ausgereicht haben, um die wirtschaftliche Lage zu stabilisieren (bmwk.de).

  • Eine Bestätigung des „Dritten“ (Steuerberater o. Ä.), die die Angaben und die wirtschaftliche Notlage plausibel bestätigt.

  • Unterlagen zu steuerlicher Registrierung, Steuernummer und der zuständigen Finanzverwaltung im jeweiligen Bundesland.

Was leistet das Programm konkret?

  • Das Programm bewilligt einen Zuschuss, der sich an den tatsächlich nicht gedeckten Fixkosten und außergewöhnlichen Verlusten orientiert.

  • Die Auszahlung erfolgt als Einmalzahlung oder in mehreren Tranchen, abhängig von der Höhe des Zuschusses und den Regelungen des Bundeslandes.

  • Die Härtefallhilfe gilt als steuerpflichtige Betriebseinnahme, unterliegt jedoch nicht der Umsatzsteuer.

Wichtigste Punkte im Überblick

Punkt
Details

Wer profitiert?
Selbständige und Freiberufler, deren Haupteinkommen aus ihrer Tätigkeit stammt, mit Sitz im jeweiligen Bundesland.

Anlass / Grund
Außergewöhnliche wirtschaftliche Belastungen durch Pandemie oder Energiekrise und unzureichende vorherige Hilfen.

Zahlende Stelle
Das Bundesland – meist über die Landesförderbank oder in Zusammenarbeit mit Institutionen wie der IHK.

Höchstbetrag
Bis zu 100.000 € pro Person oder Unternehmen.

Mindestbetrag
In der Praxis häufig ab ca. 2.000 €, abhängig von Fixkosten und Unternehmensgröße.

Antragsweg
Nur über einen qualifizierten Dritten (z. B. Steuerberater) und innerhalb der jeweiligen Frist.

Erforderliche Unterlagen
Nachweise über Verluste, Fixkosten, steuerliche Registrierung sowie eine fachliche Bestätigung des Dritten.

Steuern
Zuschuss ist einkommen-/gewerbesteuerpflichtig, aber nicht umsatzsteuerpflichtig.

Fazit

Die Härtefallhilfe bietet eine gezielte, individuelle Unterstützung für Selbständige und Freiberufler, wenn Krisen wie Pandemie oder Energiepreisschocks die eigene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit übersteigen.

Sie wird über die Bundesländer nach einem sorgfältigen Prüfverfahren gewährt, kann in beträchtlicher Höhe bis zu 100.000 € ausfallen und erfordert immer eine qualifizierte Begleitung durch einen Steuerberater oder ähnlichen Fachmann sowie eine vollständige Dokumentation vor Ablauf der jeweiligen Antragsfrist.

Das Redaktionsteam dieser Website ist bemüht, durch sorgfältige Recherchen und die Auswertung verschiedener Quellen möglichst genaue Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unvollständig bzw. nicht endgültig gesichert sein. Bitte nutze die Informationen in diesem Artikel als erste Orientierung und wende dich für verbindliche und aktuelle Auskünfte stets an die zuständigen Behörden und Fachberatungsstellen.


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