Was ist Bürgergeld – und warum gibt es das?
Bürgergeld ist ein Unterstützungssystem für erwerbsfähige Menschen, die nicht genug verdienen, um ihre grundlegenden Bedürfnisse zu decken – sowie für ihre Familien im Rahmen der sogenannten „Bedarfsgemeinschaft“ (simplyright.de).
Es soll den Übergang in den Arbeitsmarkt erleichtern und im Vergleich zum früheren System Hartz IV Bürokratie abbauen (simplyright.de).
Für wen ist Bürgergeld gedacht? Voraussetzungen für die Anspruchsberechtigung
Alter zwischen 15 Jahren und dem Rentenalter, mit Erwerbsfähigkeit (mindestens 3 Stunden pro Tag) (arbeitsagentur.de).
Wohnsitz in Deutschland mit gemeldeter Adresse (Meldeadresse) (arbeitsagentur.de).
Das Einkommen deckt den Mindestbedarf zum Leben nicht.
Das Vermögen überschreitet nicht 15.000 € pro Person (oder 40.000 € im Anpassungsjahr für Ehepartner bzw. Familie) (afronews.de).
Bürgergeld-Beträge 2025
Unverändert seit 2024:
563 € für Alleinstehende/Einelternhaushalte.
506 € für Erwachsene in einer Partnerschaft.
390 € (6–13 Jahre), 471 € (14–17 Jahre), 357 € (0–5 Jahre) (iamexpat.de, dgb.de).
Es gibt keine Erhöhungen 2025 (sogenannte „Nullrunde“) (bild.de).
Was deckt das System ab?
Grundbedarf: Essen, Kleidung, täglicher Lebensbedarf.
Unterkunft und Heizung: Das Jobcenter übernimmt die „angemessenen“ Kosten (simplyright.de).
Zusätzliche Bedarfe (Mehrbedarf): für Kinder, Menschen mit Behinderung oder Alleinerziehende.
Bildungsausgaben für Kinder: Schulbedarf, Ausflüge und Schulverpflegung.
Neuerungen und aktuelle Ausrichtung
Stärkerer Fokus auf Integration in den Arbeitsmarkt bei geringerer Bürokratie.
Verschärfung von Sanktionen bei Ablehnung von Arbeitsangeboten (30 % Kürzung für 3 Monate bei Ablehnung eines Jobangebots oder bei versäumtem Termin im Amt).
Neue Wohnregeln: Verlängerung von Mechanismen der Schonfrist (Karenzzeit) und Förderung von Eigenersparnis (de.wikipedia.org).
Arbeitsanreize: 1.000 € Prämie für Personen, die das System verlassen und ein volles Jahr arbeiten und sich selbst tragen können (welt.de).
Pflichten der Leistungsbeziehenden („Fördern und Fordern“)
Unterzeichnung eines Kooperationsplans (Kooperationsplan) mit dem Jobcenter zur Begleitung der Jobsuche oder Weiterbildung (de.wikipedia.org).
Termine wahrnehmen und Unterlagen einreichen. Bei Nichteinhaltung drohen finanzielle Sanktionen.
Kontrollkampagnen gegen informelle Arbeit, um Schwarzarbeit zu reduzieren und Beschäftigung in den regulären Markt zu überführen.
Praktische Tipps
Bereite persönliche Dokumente, Haushaltseinkommen, Mietvertrag und Nebenkosten für den Antrag vor.
Stelle den Antrag frühzeitig und nutze Jobcenter-Angebote, Wohlfahrtsverbände oder offizielle Leitfäden wie den „Leitfaden SGB II“ (afronews.de, skvshop.de).
Wenn sich die Bewilligung verzögert (bis zu 6 Wochen), kann man Vorschusszahlungen (Vorschuss) beantragen.
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Sonderfälle: Asylsuchende, Nicht-EU-Ausländer, Personen mit speziellen Integrationsprogrammen.
Zukünftige Änderungen: CDU-Projekt zur Rückkehr zu Hartz IV, Änderungen bei Name und Sanktionen sowie mögliche politische Auswirkungen (simplyright.de).
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