Schüler-BAföG für einen Auslandsaufenthalt in der gymnasialen Oberstufe
Was ist Schüler-BAföG für Auslands-Schuljahre?
Schüler-BAföG ist eine nicht rückzahlbare staatliche Unterstützung für Schülerinnen und Schüler, die ab Klasse 10 (G8) bzw. ab Klasse 11 (G9) für mindestens sechs Monate eine Schule im Ausland besuchen – etwa im Rahmen eines Schüleraustauschs oder eines Schuljahres im Ausland.
Grundvoraussetzungen
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Du besuchst die passende Klassenstufe (G8 ab Klasse 10 / G9 ab Klasse 11).
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Die ausländische Schule muss dem theoretischen Niveau deiner Schulform in Deutschland entsprechen und wird offiziell bewertet.
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Deine Schule in Deutschland bestätigt, dass der Auslandsaufenthalt für deinen Bildungsweg sinnvoll ist.
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Du hast deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland (nicht nur „zum Lernen“ hier).
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Der Auslandsaufenthalt dauert mindestens 6 Monate – oder mindestens 12 Wochen, wenn eine offizielle Kooperation mit deiner Schule besteht.
Dauer und Förderrahmen
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Gefördert wird in der Regel bis zu ein Schuljahr.
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Die Förderung kann innerhalb und außerhalb der EU möglich sein – je nach Schulform und Programmdauer.
Wie hoch ist die Förderung ungefähr?
Die Höhe hängt u. a. von Schulart und Unterbringung ab:
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Gymnasiale Oberstufe: ungefähr 666 € pro Monat.
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Berufliche Schulen: bis zu 822 € pro Monat.
Zusätzlich kann es Fahrtkostenzuschüsse geben: -
250 € pro Reise (Hin- und Rückreise) innerhalb Europas,
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500 € pro Reise außerhalb Europas.
Für wen ist das gedacht?
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Schülerinnen und Schüler in den passenden Jahrgangsstufen (10–11 je nach G8/G9).
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Unter Umständen auch Absolventen einer Realschule oder Berufsfachschule, wenn sie später in die gymnasiale Oberstufe aufgenommen werden.
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Die Förderung ist – ähnlich wie beim „normalen“ BAföG – meist vom Einkommen der Eltern abhängig.
So stellst du den Antrag
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Prüfe, ob Klassenstufe und Programmdauer passen.
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Sammle Unterlagen:
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Aufnahme/Bestätigung der ausländischen Schule
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Bestätigung deiner Schule in Deutschland zur Sinnhaftigkeit (Formblatt 6)
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Reise- und Vertragsunterlagen (sofern vorhanden)
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Einkommensnachweise der Familie (in der Regel Steuerunterlagen von vor zwei Jahren)
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Antrag beim zuständigen BAföG-Amt für das Zielland einreichen (häufig über das zuständige Studentenwerk organisiert).
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Empfehlung: ca. 6 Monate vor Abreise beantragen, damit es nicht zu Verzögerungen kommt.
Was passiert nach der Rückkehr?
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Die Förderung endet mit dem genehmigten Zeitraum und wird normalerweise nicht darüber hinaus verlängert.
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Ob und wie das Auslandsjahr in Deutschland anerkannt wird, entscheidet deine Schule – ohne dass dir dadurch bereits erhaltenes Schüler-BAföG „automatisch“ verloren geht.
Kurzüberblick
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Zielgruppe: Klasse 10–11 (G8/G9)
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Mindestdauer: ≥ 6 Monate oder ≥ 12 Wochen bei Kooperation
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Monatliche Förderung: ca. 666–822 € (je nach Schulart)
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Reise-Zuschuss: 250 € (Europa) / 500 € (außerhalb) pro Hin- und Rückreise
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Unterlagen: Schulaufnahme + Zustimmung der deutschen Schule + Einkommensunterlagen der Eltern
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Antrag ideal: ca. 6 Monate vorher
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