Was ist der Unterschied zwischen Asylberechtigung und Flüchtlingsstatus nach der Genfer Konvention?

1. Asylberechtigung – Recht auf politisches Asyl
Rechtsgrundlage: Artikel 16a des Grundgesetzes (GG).
Begünstigte: Nur Personen, die in ihrem Herkunftsland direkt politisch vom Staat verfolgt wurden.
Ausnahme: Wer über einen sicheren Drittstaat (EU-Staat oder anderer sicherer Drittstaat) nach Deutschland eingereist ist, erhält diese Asylform in der Regel nicht, selbst wenn politische Verfolgung vorliegt (Drittstaatenregel nach Art. 16a GG).
Dauer: Aufenthaltstitel für 3 Jahre, verlängerbar; anschließend ist ein Antrag auf Niederlassungserlaubnis unter Voraussetzungen möglich.

2. Flüchtlingsstatus – Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention
Rechtsgrundlage: Genfer Flüchtlingskonvention (1951) + deutsches Recht § 3 AsylG.
Begünstigte: Personen, denen Verfolgung droht wegen:

  • Rasse

  • Religion

  • Nationalität

  • politischer Überzeugung

  • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe (z. B. LGBTQ+, Menschenrechtsaktivisten)
    Verfolgung muss nicht ausschließlich vom Staat ausgehen: Sie kann auch von nichtstaatlichen Akteuren (Milizen, Stämmen, Parteien usw.) ausgehen, wenn der Staat keinen Schutz bieten kann.
    Dauer: Aufenthaltstitel für 3 Jahre, verlängerbar; danach kann eine Niederlassungserlaubnis beantragt werden.

Gemeinsamkeiten

Asylberechtigung
Flüchtlingsstatus
Aufenthalt: 3 Jahre / 3 Jahre
Familiennachzug: möglich (unter ähnlichen Bedingungen)
Arbeitserlaubnis: direkt nach Anerkennung erlaubt
Krankenversicherung & Unterkunft: verfügbar

Wesentliche Unterschiede
Verfolger:

  • Asylberechtigung: nur der Staat

  • Flüchtlingsstatus: Staat oder nichtstaatliche Akteure

Einreiseweg:

  • Asylberechtigung: nicht über sicheren Drittstaat

  • Flüchtlingsstatus: möglich

Rechtsgrundlage:

  • Asylberechtigung: Grundgesetz

  • Flüchtlingsstatus: Genfer Konvention + AsylG

Fazit:
Asylberechtigung ist relativ selten und gilt für direkte staatliche politische Verfolgung ohne Einreise über einen sicheren Staat.
Flüchtlingsstatus ist weiter gefasst und betrifft die Mehrzahl der Anerkennungen im Asylverfahren.

ـ Hinweis: Das Redaktionsteam bemüht sich um korrekte Informationen durch intensive Recherche und mehrere Quellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben nicht abschließend gesichert sein. Bitte nutze die Informationen als erste Orientierung und wende dich für verbindliche Auskünfte an die zuständigen Stellen.


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