Frauke Brosius-Gersdorf, eine bekannte Verfassungsrechtlerin, hat das Wahlprogramm der Alternative für Deutschland (AfD) in Sachsen-Anhalt als verfassungswidrig eingestuft. Sie argumentiert, dass das Programm gegen das Grundgesetz verstößt und nennt ein konkretes Beispiel zur Untermauerung ihrer Behauptung. Die AfD plant, bedeutende Veränderungen in der Landespolitik vorzunehmen, die ihrer Meinung nach nicht mit den grundlegenden Prinzipien der deutschen Verfassung vereinbar sind. Diese Einschätzung könnte weitreichende Konsequenzen für die politische Landschaft in Sachsen-Anhalt haben, insbesondere wenn die AfD tatsächlich an die Macht kommt.