In Osnabrück (Niedersachsen) laufen derzeit gerichtliche Verfahren zur möglichen Abschiebung eines syrischen Staatsangehörigen von Großbritannien nach Deutschland. Der Mann, genannt Az al-Din S., war 2022 in Osnabrück wegen sexuellen Missbrauchs einer 15-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Nach dem Urteil verließ er Deutschland und lebte mehrere Jahre im Vereinigten Königreich. Dort wurde er im Herbst 2025 entdeckt. Deutsche Behörden leiteten daraufhin Schritte ein, um ihn zurückzuführen und die Strafe durch Haft zu vollstrecken.
Der Prozess stößt jedoch auf rechtliche und verfahrensrechtliche Hindernisse, da der Betroffene gegen die Abschiebungsentscheidung vor britischen Gerichten Einspruch eingelegt hat.
Der Fall sorgt für Diskussionen über die Schwierigkeiten der europäischen Zusammenarbeit bei der Übergabe von Straftätern und den Austausch gerichtlicher Informationen.
Quellen – Agenturen