Ein offizielles Papier der deutschen Behörden stellt klar, dass es in Syrien keine systematische oder kollektive Verfolgung der alawitischen Gemeinschaft gibt.
Die Asylverfahren sollen daher weiterhin individuell geprüft werden, wobei persönliche Erfahrungen und Gefahren im Vordergrund stehen.
Quellen - Agenturen