Ein Mann, der während einer öffentlichen Feier eine Polizistin ohne ihre Zustimmung geküsst hatte, muss eine Geldstrafe zahlen.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Vorfall als unerwünschte körperliche Annäherung eingestuft. Das Gericht entschied, den Fall mit einer Geldstrafe zu beenden, statt ein langwieriges Strafverfahren einzuleiten.
Der Vorfall löste eine Debatte über Respekt gegenüber Frauen im Polizeidienst und die Grenzen akzeptablen Verhaltens im öffentlichen Raum aus.
Quellen - Agenturen