In Deutschland sorgt ein Vorschlag des wirtschaftspolitischen Flügels der CDU unter Parteichef Friedrich Merz für kontroverse Diskussionen. Der Plan sieht vor, das gesetzliche Recht auf Teilzeitarbeit einzuschränken und nur noch in bestimmten Fällen zu gewähren – etwa bei Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder beruflicher Weiterbildung.
Der Vorstoß stammt vom „Mittelstands- und Wirtschaftsunion“ der CDU und soll beim Parteitag im Februar diskutiert werden. Unter dem Titel „Kein gesetzlicher Anspruch auf Teilzeit aus Lifestyle-Gründen“ hat der Vorschlag bereits scharfe Kritik ausgelöst – nicht nur von der politischen Opposition, sondern auch innerhalb der CDU sowie von Arbeitnehmervertretern.
Nach geltendem Recht können Beschäftigte ihre Arbeitszeit reduzieren und später wieder zur ursprünglichen Stundenzahl zurückkehren. Arbeitgeber dürfen Anträge nur aus zwingenden betrieblichen Gründen ablehnen, was den Beschäftigten bislang große Flexibilität bei der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ermöglicht.
Quellen – Agenturen