Früherkennung von Autismus: Schritte und Unterstützung durch die Krankenversicherung

 

   

 

Früherkennung von Autismus in Deutschland: Verfahren und Unterstützung durch die Krankenversicherung

Was ist Autismus (Autismus-Spektrum-Störung – ASS)?

Autismus ist eine neuroentwicklungsbedingte Störung, die bereits im frühen Kindesalter auftritt und sich auswirkt auf:

  • verbale und nonverbale Kommunikation

  • soziale Interaktion

  • stereotype und eingeschränkte Verhaltensweisen

Er wird als Teil einer Autismus-Spektrum-Störung (Spektrum) eingestuft, weil Ausprägung und Auswirkungen der Symptome in ihrem Schweregrad sehr unterschiedlich sein können.

Wie erfolgt die Früherkennung in Deutschland?

Die Früherkennung beginnt über die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen beim Kinderarzt (U-Untersuchungen), die für gesetzlich Versicherte verpflichtend und kostenlos sind.

Untersuchung

  • U6
    Alter: etwa 12 Monate
    Worauf wird geachtet?: Reaktion auf Geräusche, Blickkontakt und visuelle Reaktionen

  • U7
    Alter: etwa 24 Monate
    Worauf wird geachtet?: Sprachentwicklung, symbolisches Spiel, kommunikatives Verhalten

  • U7a
    Alter: etwa 36 Monate
    Worauf wird geachtet?: soziales Verhalten, Sprachentwicklung

Frühe Warnzeichen, auf die der Arzt achtet:

  • Reagiert nicht auf seinen Namen

  • Verwendet keine Gesten wie Zeigen mit der Hand

  • Deutliche Sprachentwicklungsverzögerung

  • Stereotype Verhaltensweisen (z. B. Drehen von Gegenständen, Echolalie / ständiges Wiederholen von Geräuschen oder Wörtern)

Diagnostische Schritte nach einem Verdacht

Überweisung durch den Kinderarzt an:

  • ein Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ – Sozialpädiatrisches Zentrum)

  • einen Kinderneurologen oder Kinder- und Jugendpsychiater

Spezialisierte diagnostische Verfahren wie:

  • ADOS (Autism Diagnostic Observation Schedule)

  • ADI-R (Autism Diagnostic Interview)

  • eine umfassende, interdisziplinäre Diagnostik (Sprache, Motorik, Psychologie, soziale Interaktion)

Übernimmt die Krankenversicherung Diagnostik und Behandlung?

Ja, sowohl die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) als auch die private Krankenversicherung (PKV) übernehmen die Kosten für Diagnostik und Behandlung.

Leistung

  • Leistung / Umfang der Kostenübernahme

(Diese Tabelle wird je nach individueller Kasse und Region konkret ausgefüllt und kann sich unterscheiden.)

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