Auswirkungen eines unterbrochenen Aufenthalts auf die Anrechnung der Einbürgerungsjahre

Definition des unterbrochenen Aufenthalts
Ein unterbrochener Aufenthalt bedeutet, dass eine Person rechtmäßig in Deutschland lebt, das Land jedoch für bestimmte Zeiträume verlässt, sodass zwischen den Aufenthaltsphasen Lücken entstehen – statt während der gesamten erforderlichen Zeit durchgehend in Deutschland zu bleiben.

Allgemeine Regel zur Berechnung der Einbürgerungsjahre

  • Der Aufenthalt muss rechtmäßig und grundsätzlich kontinuierlich sein (ohne lange Unterbrechungen), in der Regel 8 Jahre (verkürzbar auf 7 Jahre nach erfolgreichem Integrationskurs).

  • Auslandsaufenthalte dürfen nicht länger als 6 Monate am Stück innerhalb eines Jahres sein und insgesamt nicht mehr als 10 Monate während des Einbürgerungszeitraums betragen.

  • Werden diese Grenzen überschritten, kann der Aufenthalt als unterbrochen gelten, was dazu führen kann, dass zuvor angerechnete Jahre aufgehoben oder die Anrechnung ausgesetzt wird.

Auswirkungen eines unterbrochenen Aufenthalts

1. Reise von weniger als 6 Monaten am Stück

  • Beeinflusst die Anrechnung der Jahre nicht.

  • Gilt als normale Fortsetzung des Aufenthalts.

2. Reise zwischen 6 Monaten und einem Jahr

  • Die Anrechnung der Einbürgerungszeit ruht während der Abwesenheit.

  • Die Berechnung läuft nach der Rückkehr nach Deutschland weiter.

3. Reise von mehr als einem Jahr

  • Führt in der Regel zum Verlust des rechtmäßigen Aufenthalts und gilt als vollständige Unterbrechung.

  • Es kann erforderlich sein, die Berechnung der Aufenthaltsjahre neu zu beginnen.

Sonderfälle und ihre Auswirkungen
Studium oder berufliche Ausbildung im Ausland:
Wenn die Abwesenheit mit einem anerkannten Studium oder einer offiziellen Ausbildung zusammenhängt, kann die weitere Anrechnung der Jahre möglich sein – vorausgesetzt, es werden offizielle Nachweise vorgelegt.
Militär- oder medizinische Gründe:
Abwesenheiten wegen Wehrdienst oder medizinischer Behandlung können als begründet gelten und sich nicht negativ auswirken.
Asylfälle:
In manchen Fällen können Ausnahmen aus humanitären Gründen oder wegen besonderer Umstände möglich sein.

Wichtige Tipps

  • Versuche, die Zeit außerhalb Deutschlands während der Einbürgerungsphase zu reduzieren.

  • Bewahre stets Reise- und Aufenthaltsnachweise auf, um sie bei Bedarf vorzulegen.

  • Sprich vor einer längeren Reise mit der zuständigen Einbürgerungsbehörde.

  • Bei längeren Abwesenheiten ist eine rechtliche Beratung empfehlenswert, um den Verlust angerechneter Jahre zu vermeiden.

Fazit
Ein unterbrochener Aufenthalt kann die Anrechnung der für die Einbürgerung erforderlichen Aufenthaltszeit erheblich beeinflussen, insbesondere wenn Abwesenheiten die gesetzlichen Grenzen überschreiten. Kontinuität und eine regelmäßige Anwesenheit in Deutschland gehören zu den wichtigsten Faktoren für einen erfolgreichen Einbürgerungsantrag.

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