Z-Kennzeichen: Falsche Nutzung kann den Führerschein kosten

Falsche Nutzung von Exportkennzeichen (Z-Kennzeichen) in Deutschland: Ein Verstoß, der Sie den Führerschein kosten kann

In Deutschland werden temporäre Kennzeichen (Zollkennzeichen / Z-Kennzeichen) – auch als Exportkennzeichen bekannt – nur für klar definierte Zwecke genutzt, meist zum Transport oder Export von Fahrzeugen ins Ausland. Dennoch missbrauchen manche diese Kennzeichen für Dinge, die das Gesetz nicht erlaubt – etwa für die alltägliche Nutzung innerhalb Deutschlands oder um Zulassung und Versicherung zu umgehen. Was viele nicht wissen: Dieser Missbrauch kann zu hohen Bußgeldern, Führerscheinmaßnahmen und sogar zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Was sind Z-Kennzeichen und wann werden sie genutzt?
Z-Kennzeichen (Zollkennzeichen) sind zeitlich befristete Kennzeichen, die in der Regel bei der Ausfuhr eines Fahrzeugs aus Deutschland vergeben werden.
Sie bestehen aus markanten roten Buchstaben/Zahlen auf weißem Hintergrund und enthalten ein Ablaufdatum (oft 15 bis 30 Tage gültig).
Sie dürfen nur in folgenden Fällen verwendet werden:

  • um das Fahrzeug nach dem Verkauf aus Deutschland herauszufahren

  • um zum Hafen oder zur Grenze zu fahren

  • für eine Probefahrt vor dem Export

  • für eine temporäre technische Prüfung vor dem Versand

Eine dauerhafte Nutzung in Deutschland oder private/gewerbliche Fahrten im Inland sind nicht erlaubt.

Was gilt als „falsche Nutzung“?
Zu den typischen Fällen der unzulässigen Nutzung gehören:

  • tägliches Fahren innerhalb Deutschlands mit Z-Kennzeichen

  • rechtswidrige Nutzung eines Kennzeichens für mehrere Fahrzeuge

  • gewerbliche Nutzung des Fahrzeugs innerhalb Deutschlands

  • Weiterfahren nach Ablauf des Datums auf dem Kennzeichen

  • Abschluss einer Versicherung über eine Schein-/Fake-Stelle oder ohne korrekte Zuordnung zur Fahrgestellnummer (FIN)

Rechtliche Folgen
Nach den Regeln des Straßenverkehrs (StVG § 6, StVZO § 16) gilt die Nutzung von Z-Kennzeichen außerhalb des erlaubten Rahmens häufig als:

  • Fahren ohne Zulassung (Fahren ohne Zulassung)

  • Fahren ohne Pflichtversicherung (Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz)

  • möglicher Behördenbetrug/Täuschung (Täuschung), wenn Manipulation oder Vorsatz vorliegt

Mögliche Strafen

Art des Verstoßes Bußgeld Punkte Hinweise
Nutzung von Z-Kennzeichen innerhalb Deutschlands 70–150 € 1 Punkt Verwaltungsverstoß
Fahren ohne gültige Zulassung und Versicherung bis 500 € 2 Punkte Kennzeichen kann sofort eingezogen werden
Unfall mit falsch genutztem Exportkennzeichen Strafverfahren bis Führerscheinentzug / Freiheitsstrafe möglich je nach Schaden
Manipulation bei Versicherung oder amtlichen Daten Urkundenfälschung/Manipulationsdelikt Geldstrafe oder bis 1 Jahr Freiheitsstrafe besonders bei nachweisbarer Umgehungsabsicht

Was ist mit der Versicherung?
Versicherer bieten für Z-Kennzeichen oft nur eine sehr begrenzte Deckung, die die dauerhafte Nutzung oder Fahrten innerhalb Deutschlands nach dem Exporttag häufig nicht umfasst.
Kommt es zu einem Unfall, kann der Versicherer die Leistung komplett verweigern – der Fahrer trägt dann die volle zivil- und strafrechtliche Verantwortung.

Beispiele aus der Praxis

  • Berlin: Die Polizei stoppte einen Fahrer, der seit 3 Monaten täglich mit Exportkennzeichen in der Stadt unterwegs war. Vorwürfe: unzulässige Kennzeichennutzung, Fahren ohne gültige Zulassung, Verstoß gegen Versicherungsregeln. Führerschein sofort entzogen, Fahrzeug/Schilder sichergestellt.

  • Hamburg: Ein Fahrer verursachte mit Z-Kennzeichen einen Unfall auf der Autobahn. Später stellte sich heraus, dass die Versicherung nicht aktiv war. Der Fall ging an die Staatsanwaltschaft; persönliche Zahlungen/Schäden überstiegen 8.000 €.

Die goldene Regel
Exportkennzeichen (Z-Kennzeichen) sind kein Trick zum Geldsparen und keine „Freifahrt“ innerhalb Deutschlands.
Sie sind zeitlich begrenzt und zweckgebunden – jeder Missbrauch kann extrem teuer werden.

Fazit
Die Nutzung von Z-Kennzeichen in Deutschland für nicht erlaubte Zwecke ist ein schwerer Verstoß: Er beginnt mit Bußgeld und kann beim Führerscheinentzug oder einer strafrechtlichen Verfolgung enden. Wenn Sie ein Fahrzeug nur kurz nutzen oder exportieren möchten, halten Sie sich an die offiziellen Verfahren – denn Manipulation kostet am Ende mehr, als man denkt.

Hinweis: Das Redaktionsteam bemüht sich durch sorgfältige Recherche um korrekte Informationen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben im Einzelfall abweichen. Bitte verstehen Sie den Text als erste Orientierung und wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte an die zuständigen Stellen.


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