Motorradkennzeichen mit der Hand verdecken: Strafe und strafrechtliche Folgen

Motorrad-Kennzeichen mit der Hand verdecken: Bagatelle oder Straftat?

In der Welt der Fahrer sind nicht alle „Tricks“ eine harmlose Spielerei. Eine der verbreiteten Handlungen bei manchen Motorradfahrern in Deutschland ist das kurzzeitige Verdecken des Kennzeichens – etwa beim Vorbeifahren an Kameras oder bei bewusst begangenen Verkehrsverstößen. Was schnell und „momentan“ wirkt, kann jedoch schwere rechtliche Folgen haben – bis hin zu Freiheitsstrafe.

Was bedeutet „Kennzeichen mit der Hand verdecken“?
Einige Motorradfahrer verdecken das hintere Kennzeichen mit der Hand oder durch eine Abdeckung, um es für Blitzer- oder Überwachungskameras unlesbar zu machen – insbesondere auf innerstädtischen Straßen oder an Kreuzungen. Die Behörden werten dieses Verhalten als Versuch, sich der Erfassung und rechtlichen Verantwortung zu entziehen.

Rechtsgrundlage: Mehr als nur ein Verkehrsverstoß
Nach deutschem Recht kann das absichtliche Verdecken eines Kennzeichens unter anderem fallen unter:

  • § 22 StVG – Missbrauch/Manipulation von Kennzeichen

  • § 267 StGBUrkundenfälschung (in bestimmten Konstellationen)

  • § 258 StGBStrafvereitelung, wenn das Ziel das bewusste Entgehen einer Strafe ist

Mögliche Konsequenzen

Art der Sanktion Details
Geldstrafe beginnt bei 60 € und kann – je nach Vorsatz und Wiederholung – deutlich über 1.000 € liegen
Punkte in Flensburg häufig zwei Punkte oder mehr
Entzug der Fahrerlaubnis vor allem bei Wiederholung oder wenn zusätzlich hohe Geschwindigkeit bzw. Gefährdung vorliegt
Freiheitsstrafe (auch auf Bewährung) oder tatsächlich möglich, wenn kriminelle Absicht und systematisches Wiederholen nachgewiesen werden

Moderne Kameras erkennen die „Tricks“
Das Verdecken des Kennzeichens hilft immer seltener. Moderne Kontrollsysteme (z. B. Section Control, Laserscanner) erfassen das Fahrzeug aus mehreren Perspektiven und können Gesicht, Kleidung oder andere Merkmale zeigen – sodass eine Identifizierung auch ohne Kennzeichennummer möglich sein kann.

Fazit
Das Verdecken eines Motorradkennzeichens mit der Hand ist nicht nur ein riskanter Leichtsinn, sondern kann als Straftat streng geahndet werden. Wer ein Motorrad fährt, sollte nicht versuchen, Kameras zu „überlisten“, sondern Regeln respektieren. Denn in Deutschland mag es bei kleinen Tempoverstößen Ermessensspielräume geben – aber beim bewussten Vereiteln der Ahndung zeigt das Rechtssystem wenig Nachsicht.

Das Autor:innen- und Redaktionsteam der Website bemüht sich, durch intensive Recherche und den Rückgriff auf mehrere Quellen genaue Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Informationen enthalten sein, die nicht abschließend gesichert sind. Bitte betrachten Sie die Inhalte als erste Orientierung und wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte an die zuständigen Stellen.


Teilen: