Dashcam vor Gericht: Wann kann die Aufnahme Ihren Einspruch gegen ein Bußgeld unterstützen?

Dashcams vor Gericht: Wann werden sie als Beweismittel akzeptiert, um Ihren Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid in Deutschland zu stützen?

In Deutschland sorgt der Einsatz von Dashcams (Kameras am Armaturenbrett) für eine juristische Debatte zwischen Datenschutz und dem Recht auf Verteidigung. Die wichtigste Frage für viele Fahrer lautet: Kann ich Dashcam-Aufnahmen nutzen, um eine Verkehrsordnungswidrigkeit anzufechten?

Die Antwort: Ja – aber nur unter strengen Voraussetzungen. Hier sind die rechtlichen Details:

Rechtlicher Hintergrund: Datenschutz steht an erster Stelle

Deutschland stellt den Datenschutz nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in den Vordergrund. Deshalb ist eine dauerhafte und grenzenlose Aufzeichnung von Straßen, Personen und Kennzeichen nicht ohne Weiteres zulässig.
Gleichzeitig hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2018 entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen in bestimmten Einzelfällen als Beweis verwertet werden können (Az.: VI ZR 233/17).

Wann werden Dashcam-Aufnahmen vor Gericht akzeptiert?

  • Wenn die Aufnahme nur kurzzeitig und anlassbezogen ist (also nicht dauerhaft gespeichert wird), sondern automatisch überschrieben wird, solange kein Ereignis (z. B. Unfall) eintritt.

  • Wenn das Ziel der Aufnahme die Selbstverteidigung bzw. Beweissicherung ist und nicht Ausspähen oder ständige Überwachung.

  • Wenn die Aufnahme nicht gezielt auf Gesichter von Passanten oder Kennzeichen anderer Fahrzeuge fokussiert ist.

  • Wenn die angefochtene Sache schwerwiegend ist oder erhebliche rechtliche Folgen hat, zum Beispiel:

    • Vorwurf, eine rote Ampel überfahren zu haben, ohne direkten Nachweis

    • Streit über Vorfahrt bei einem Unfall

    • Geschwindigkeitsverstoß, der von Polizei/Behörden nicht präzise dokumentiert wurde

Wann werden Dashcam-Aufnahmen als Beweis abgelehnt?

  • Wenn die Kamera durchgehend aufzeichnet, ohne zeitliche Begrenzung oder ohne Beachtung des Prinzips der Datenminimierung (Datensparsamkeit).

  • Wenn die Aufnahme als Eingriff in die Privatsphäre Dritter gewertet wird, insbesondere wenn kein starkes Bedürfnis zur Nutzung besteht.

  • Bei Bagatellverstößen, wenn der Beweiswert in keinem angemessenen Verhältnis zur Datenschutzverletzung steht.

Wie erhöhen Sie die Chance, dass die Aufnahme akzeptiert wird?

  • Nutzen Sie eine Kamera mit Loop-Aufnahme (automatische Ringspeicherung).

  • Wählen Sie ein Gerät, das nur bei Erschütterung oder Kollision dauerhaft speichert.

  • Geben Sie die Aufnahme nur an Anwalt oder Gericht weiter.

  • Veröffentlichen Sie das Video nicht im Internet – das kann selbst ein Rechtsverstoß sein!

Sonderfall: Muslimische oder ausländische Fahrer

In manchen Fällen – insbesondere wenn sprachliche oder kulturelle Hürden die Darstellung des Sachverhalts erschweren – kann die Aufnahme als unterstützendes Mittel akzeptiert werden, wenn sie zum Beispiel zeigt:

  • dass Sie tatsächlich an der Ampel angehalten haben,

  • oder dass der andere Fahrer derjenige war, der den Verstoß begangen hat,

  • oder dass Sie nicht so schnell gefahren sind, wie behauptet wurde.

Fazit

Dashcams sind in Deutschland nur eingeschränkt zulässig. Eine Verwertung als Beweis vor Gericht kann möglich sein, wenn die Privatsphäre anderer respektiert wird und die Kamera nicht als Dauerüberwachung dient.
Wenn Sie eine Verkehrsordnungswidrigkeit anfechten möchten, sprechen Sie mit Ihrem Anwalt über den Nutzen der Dashcam-Aufnahme – sie kann der Schlüssel zur Entlastung sein, oder bei falscher Nutzung eine neue rechtliche Problematik auslösen.

Hinweis
Das Autorinnen- und Autorenteam sowie die Redaktion bemühen sich um sorgfältige Recherche und genaue Informationen. Dennoch können Fehler auftreten oder einzelne Angaben unbestätigt sein. Bitte betrachten Sie die Inhalte als erste Orientierung und wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte an die zuständigen Stellen.


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