Illegales Straßenrennen: Strafe bis hin zur Haft

Was ist die Definition eines „illegalen Straßenrennens“ im deutschen Recht?

Die Definition umfasst drei Hauptfälle:

  1. Ein organisiertes Rennen zwischen mehreren Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen.

  2. Allein rasen wie bei einem Rennen: Wer allein mit überhöhter, rücksichtsloser Geschwindigkeit fährt, um „möglichst schnell anzukommen“, kann rechtlich wie bei einem Rennen behandelt werden – auch ohne zweiten Fahrer.

  3. Teilnahme, Anstiftung oder Organisation eines Rennens ist ebenfalls strafbar.

Strafen nach § 315d StGB

Tat Strafe für den Fahrer Hinweis
Teilnahme an einem illegalen Rennen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 2 Jahre auch ohne Unfall
Wenn dadurch Gefahr für andere entsteht Freiheitsstrafe bis 5 Jahre inkl. Gefahr für Fußgänger/Fahrzeuge
Wenn schwere Verletzung oder Tod entsteht Freiheitsstrafe 1 bis 10 Jahre vollumfängliche Straftat

Wird das Auto beschlagnahmt/eingezogen?
Ja. Nach aktueller Rechtslage kann das Fahrzeug als Tatmittel eingezogen werden. Das Gericht kann eine dauerhafte Einziehung anordnen – auch wenn das Auto nicht direkt dem Fahrer gehört.

Praxisbeispiele

  • Ein Fahrer fährt allein 150 km/h in einer 50er-Zone und missachtet rote Ampeln: Das kann als Alleinrennen gewertet werden und zu einem Strafverfahren führen.

  • Ein Rennen wird über Facebook oder Telegram organisiert bzw. beworben: Schon Organisation/Anstiftung kann verfolgt werden – auch ohne Unfall.

Fazit
Illegale Straßenrennen sind nicht nur ein „Verkehrsverstoß“, sondern eine Straftat, die zu Freiheitsstrafe, Einziehung des Fahrzeugs und Führerscheinentzug über Jahre führen kann. Selbst alleinige, extrem rücksichtslose Raserei kann als „Rennen“ gelten, wenn sie mit Tempoexzessen und klarer Missachtung der Verkehrsregeln verbunden ist.

ـ* Das Autoren- und Redaktionsteam bemüht sich um genaue Informationen; dennoch können Fehler auftreten. Bitte als erste Orientierung verstehen und für verbindliche Auskünfte stets die zuständigen Stellen konsultieren.


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