Fehler beim Beladen des Heckfahrradträgers, der das Rücklicht verdeckt: Wann droht ein Bußgeld?

Fehler beim Laden des Fahrrads auf dem Heckträger: Wann wird es zur bußgeldpflichtigen Ordnungswidrigkeit?

In Deutschland werden Heckträger für Fahrräder (Fahrradträger) sehr häufig genutzt – besonders auf Reisen und im Urlaub.
Was viele Fahrer jedoch nicht wissen: Wird das Fahrrad falsch geladen und verdeckt dadurch die Rückleuchten oder das Kennzeichen, gilt das als Verkehrsverstoß. Das kann zu einem Bußgeld und – je nach Fall – auch zu Punkten führen, besonders bei Wiederholung oder wenn Schäden entstehen.

Welche rechtlichen Regeln gelten für das Laden auf dem Heckträger?
Nach § 49a StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) muss der Fahrer sicherstellen:

  • dass die Rückleuchten vollständig sichtbar und eindeutig erkennbar bleiben

  • dass das Kennzeichen frei bleibt und gut lesbar ist

  • dass der hintere Überstand 1,5 Meter nicht überschreitet (inklusive Fahrrad und Träger)

Wird eines dieser Elemente verdeckt, liegt der Verstoß vor – auch wenn es nicht absichtlich geschieht.

Welche Sanktionen sind zu erwarten?

Art des Verstoßes Bußgeld Punkte in Flensburg Hinweise
Verdeckung der Rückleuchten oder eingeschränkte Sichtbarkeit 20–40 € Nein Je nach Gefährdung
Vollständige Verdeckung des Kennzeichens 60 € 1 Punkt Beeinträchtigt die Identifizierbarkeit des Fahrzeugs
Ungesicherte Ladung mit Absturzgefahr bis 75 € 1 Punkt Gefahr für die Verkehrssicherheit
Unfall aufgrund falscher Befestigung Bußgeld + Schadenersatz 1–2 Punkte Bei Schaden ggf. bis zur strafrechtlichen Verfolgung

Wird der Verstoß durch Kameras erfasst?
Ja. Das Verdecken des Kennzeichens kann von automatischen Systemen zur Kennzeichenerkennung (Kennzeichenerkennung) erfasst werden – etwa auf kostenpflichtigen Parkplätzen, an Maut-/Schrankenanlagen oder durch Verkehrskameras.
Kann die Kamera das Kennzeichen wegen des Fahrrads nicht lesen, wird das automatisch als Verstoß registriert.

Praxisbeispiele
Im Jahr 2023 wurde ein Fahrer in Baden-Württemberg angehalten, weil sein befestigtes Fahrrad das linke Rücklicht vollständig verdeckte.
Das Ergebnis:

  • 40 € Bußgeld

  • Offizielle Verwarnung bei Wiederholung

  • Aufforderung, das Fahrrad vor Ort korrekt neu zu befestigen

Tipps, um Verstöße zu vermeiden

  • Heckträger mit integrierten Zusatzleuchten und separater Kennzeichenhalterung verwenden

  • Das Fahrrad so befestigen, dass es die Fahrzeugbreite nicht unzulässig überschreitet

  • Vor Fahrtantritt (besonders nachts) prüfen: Sind die Rückleuchten vollständig sichtbar?

  • Das Fahrrad mit Gurten/Spanngurten sicher festzurren, damit es sich während der Fahrt nicht bewegt

Fazit
Was auf der Reise wie ein „kleines Detail“ wirkt, kann bei falscher Beladung schnell zu einem offiziellen Verstoß mit Sanktionen werden.
Rückleuchten oder Kennzeichen zu verdecken ist nicht nur ein Montagefehler, sondern ein reales Verkehrsproblem, das die Sicherheit auf der Straße gefährdet.
In Deutschland bedeutet präzises Laden: Sicherheit – und das Vermeiden von Bußgeldern.

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