Drei Punkte oder mehr: Musst du ein Fahreignungsseminar (FES) machen?

In Deutschland wird das Fahreignungsseminar (FES) nicht automatisch schon beim Erreichen von drei Punkten im Fahreignungsregister angeordnet.

1–3 Punkte

  • Es ist kein FES vorgeschrieben.

  • Bei 1 bis 5 Punkten besteht die Möglichkeit, freiwillig über ein FES einen Punkt abzubaueneinmal alle fünf Jahre (bfriends-fahrschule.de, punkte-flensburg.de).

  • Wenn du zum Beispiel 3 Punkte hast, kannst du dich für ein FES entscheiden; nach der Teilnahme wird 1 Punkt gelöscht.

4–5 Punkte

  • Du erhältst eine offizielle Ermahnung von der Fahrerlaubnisbehörde.

  • Dabei wird die Möglichkeit genannt, ein FES zum Punkteabbau zu nutzen.

  • Es bleibt jedoch nicht verpflichtend, sondern freiwillig (sicher-am-steuer.de).

6–7 Punkte

  • Du befindest dich in der Stufe Verwarnung.

  • Eine Verbesserung wird dringend empfohlen, aber durch ein FES wird kein Punkt mehr abgebaut (academy-fahrschule-grimm.de).

  • Das FES ist bis 7 Punkte möglich, reduziert die Punkte aber ab diesem Niveau nicht.

8 Punkte oder mehr

  • Die Fahrerlaubnis wird automatisch entzogen (§ 4 StVG).

  • Ein FES steht dann nicht zur Verfügung.

Tabellenübersicht

Punktestand FES erforderlich? Wird ein Punkt abgebaut?
1–3 Nicht verpflichtend, freiwillig möglich Ja (einmal alle 5 Jahre)
4–5 Nicht verpflichtend, aber offiziell erwähnt Ja (einmal alle 5 Jahre)
6–7 Nicht verpflichtend, nur Empfehlung Nein
≥ 8 Keine Option – Entzug der Fahrerlaubnis Nein

Fazit:

  • 3 Punkte oder weniger? FES ist möglich, aber nicht verpflichtend.

  • 4–5 Punkte? Du bekommst eine Ermahnung; FES kann helfen, eine Eskalation zu vermeiden.

  • 6–7 Punkte? FES baut keine Punkte mehr ab, kann aber das Fahrverhalten verbessern.

  • 8 Punkte oder mehr? Entzug – ohne Rettung durch FES.

— Das Autorenteam und die Redaktion bemühen sich um genaue Informationen durch intensive Recherche und mehrere Quellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unbestätigt sein. Bitte als erste Orientierung verstehen und für verbindliche Informationen stets die zuständigen Stellen konsultieren.


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