Zollfreie Einfuhr von Gehhilfen (Krücken, Rollstühle, Gehwagen) nach Deutschland
Wann Gehhilfen von Zöllen befreit sein können
Die Einfuhr medizinischer Gehhilfen nach Deutschland – etwa Krücken, Rollstühle oder Gehwagen – kann unter bestimmten Voraussetzungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer (entspricht der Mehrwertsteuer/VAT) befreit werden. Im Folgenden die wichtigsten Fälle, in denen Sie von dieser Zollbefreiung profitieren können.
1. Vorübergehende Einfuhr zu Behandlungszwecken (Temporary Import)
Wenn Sie sich nur vorübergehend in Deutschland zur medizinischen Behandlung aufhalten, können Sie Ihre Gehhilfen im Rahmen des Verfahrens der „vorübergehenden Verwendung“ (Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung) zollfrei einführen.
Die Hilfsmittel müssen Ihr persönliches Eigentum sein und dürfen nicht zu gewerblichen Zwecken mitgeführt werden.
Sie sollten die Geräte bei der Einreise beim Zoll anmelden oder vorab über die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) klären.
In der Regel ist ein ärztlicher Nachweis erforderlich, zum Beispiel ein Bericht oder Schreiben eines Arztes bzw. Krankenhauses, der die medizinische Notwendigkeit erklärt.
2. Zollbefreiung im Rahmen des persönlichen Reisegepäcks
Gehhilfen können auch als Teil Ihres persönlichen Gepäcks eingeführt werden, sofern der Gesamtwert innerhalb folgender Freigrenzen bleibt:
Flug- oder Seereisen: bis zu 430 Euro
Reisen auf dem Landweg: bis zu 300 Euro
Wichtig:
Diese Wertgrenze gilt für alle mitgeführten Waren zusammen, also Einkäufe und Hilfsmittel. Wird der Gesamtwert überschritten, können für den übersteigenden Betrag Zölle und Steuern anfallen.
3. Sonderbefreiung für Personen, die zur medizinischen Behandlung einreisen
Wenn Ihre Gehhilfen Bestandteil eines dokumentierten Behandlungsplans eines deutschen Krankenhauses sind, kann dies die Chancen auf Zollbefreiung erhöhen:
Lassen Sie sich vom deutschen Krankenhaus ein offizielles Schreiben ausstellen, das bestätigt, dass das Hilfsmittel für Ihre Behandlung zwingend erforderlich ist.
Fügen Sie nach Möglichkeit eine Rechnung oder einen Eigentumsnachweis bei, aus dem hervorgeht, dass das Gerät nicht zum Verkauf in Deutschland bestimmt ist.
Auch wenn der Wert des Geräts über den normalen Reisefreigrenzen liegt, kann ein solcher Nachweis die Bewilligung einer Zollbefreiung erleichtern.
4. Wichtige Unterlagen bei der Einreise nach Deutschland
Um die Zollbefreiung oder eine erleichterte Abfertigung zu erhalten, sollten Sie möglichst folgende Dokumente mitführen:
Ärztliche Verordnung (Rezept) oder medizinischer Bericht, der die Notwendigkeit des Hilfsmittels beschreibt
Kaufrechnung oder sonstiger Eigentumsnachweis
Schreiben des Krankenhauses in Deutschland, wenn Sie im Rahmen einer medizinischen Behandlung einreisen (insbesondere bei Behandlungs- oder Krankenhausvisum)
5. Praktisches Vorgehen bei der Ankunft
Nutzen Sie den grünen Ausgang („Nothing to declare“), wenn der Gesamtwert Ihrer Waren innerhalb der Freigrenzen liegt und Sie sicher sind, dass keine Abgaben anfallen.
Im Zweifel oder bei Überschreitung der Freigrenze sollten Sie den roten Ausgang benutzen und die Hilfsmittel aktiv beim Zoll anmelden.
Legen Sie Ihre medizinischen Unterlagen vor und bitten Sie ausdrücklich um zollfreie oder zollbegünstigte Abfertigung (vorübergehende Verwendung oder Befreiung).
Bewahren Sie den vom Zoll ausgestellten Nachweis / Bescheid gut auf, damit die Ausfuhr des Geräts bei der Ausreise problemlos möglich bleibt.
Praktische Tipps
Bitten Sie das deutsche Krankenhaus oder Ihren behandelnden Arzt um ein möglichst detailliertes Schreiben, das die medizinische Notwendigkeit des Hilfsmittels beschreibt.
Prüfen Sie vor Reiseantritt den Gesamtwert Ihres Gepäcks, um Überschreitungen der Freigrenzen zu vermeiden.
Bewahren Sie alle Originaldokumente und Rechnungen sorgfältig auf, da sie bei Rückfragen der Zollbehörden wichtig sein können.
Fazit
Die Einfuhr von Gehhilfen nach Deutschland kann zoll- und steuerfrei erfolgen, wenn:
die Geräte ausschließlich zum persönlichen, medizinischen Gebrauch dienen,
Sie medizinische Nachweise und Eigentumsbelege vorlegen können,
der Wert innerhalb der Reisefreigrenzen liegt oder eine offizielle Befreiung durch den Zoll erteilt wird.
Wer diese Punkte beachtet und die notwendigen Unterlagen bereithält, kann seine Gehhilfen in vielen Fällen ohne zusätzliche Zollkosten nach Deutschland mitbringen.
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