Mögliche Fehler im Patientennamen in lateinischen Buchstaben: Folgen für die Rechnung

Fehler bei der Schreibweise des Patientennamens in lateinischen Buchstaben in Deutschland: Unerwartete Folgen bei Rechnungen und medizinischen Dokumenten

Im deutschen Gesundheitssystem werden Patientennamen von Menschen aus dem Ausland offiziell in lateinischen Buchstaben erfasst. Auch wenn das zunächst simpel wirkt, können schon kleine Schreibfehler (z. B. ein zusätzlicher Buchstabe, vertauschte Buchstaben oder eine falsche Reihenfolge) ernste finanzielle und organisatorische Folgen haben – besonders bei Patientinnen und Patienten, die aus dem Ausland für Behandlung oder Operation anreisen.

Wie entstehen diese Fehler?
• Bei der Übersetzung des Reisepasses oder medizinischer Unterlagen ins Deutsche
• Beim handschriftlichen Ausfüllen von Aufnahmeformularen im Krankenhaus
• Wenn Dolmetscher oder Gesundheitsvermittler den Namen tippen, statt ihn exakt zu kopieren
• Durch unterschiedliche Lautschrift-Varianten bei arabischen, russischen oder persischen Namen

Beispiel:
„Ahmed Al-Din“ kann als „Ahmed Eldin“ oder „Ahmad Aldeen“ geschrieben werden – was später zu Widersprüchen führt.

Mögliche Folgen für Rechnung und Abläufe

Eine Rechnung wird auf einen Namen ausgestellt, der nicht zum Reisepass passt – dadurch wird z. B. unmöglich:

  • die Einreichung bei der privaten Krankenversicherung

  • oder später die Kostenerstattung über eine Firma oder eine fördernde Institution

Doppelte Patientenakten für dieselbe Person, wenn sie unter zwei unterschiedlichen Namen registriert wurde – das verwirrt die Verwaltung und verzögert Termine.

Probleme bei der USt-Erstattung, weil der Name auf der Rechnung nicht zum offiziellen Patientennamen oder zum Namen des Kontoinhabers passt.

Ablehnung von Rechnungen oder ärztlichen Bescheinigungen durch Botschaften und Behörden, z. B.:

  • Bescheinigung über den Abschluss der Behandlung

  • oder medizinische Untersuchung/Attest für Visumzwecke oder Rückreise

Schwierigkeiten bei Rückerstattungen oder bei einer Reklamation, weil die Daten nicht übereinstimmen.

Praktische Tipps zur Vermeidung

Empfehlung Warum?
Sicherstellen, dass der Name in lateinischen Buchstaben genau wie im Reisepass geschrieben ist Der Reisepass ist die offizielle Referenz in Deutschland
Eine Passkopie vor der Reise an das Krankenhaus senden Damit der Name im System exakt übernommen wird
Das Krankenhaus bitten, Rechnungen und Bescheinigungen mit dem vollständigen Passnamen auszustellen Besonders wichtig bei unterschiedlichen Schriftsystemen
Die Rechnung sofort nach Ausstellung prüfen Und Fehler möglichst innerhalb von 14 Tagen korrigieren lassen
Bei Fehlern: Antrag auf Rechnungskorrektur (Rechnungskorrektur) stellen Mit Reisepass oder beglaubigter Kopie als Nachweis

Kann der Name später geändert werden?

Ja, das ist möglich – aber:
• Es braucht einen formellen schriftlichen Antrag
• Die Bearbeitung kann 3 bis 10 Tage dauern
• In manchen Fällen muss eine komplett neue Rechnung ausgestellt werden statt einer Änderung

Fazit
Ein kleiner Fehler in der Namensschreibung kann dazu führen, dass Sie Ihr Recht auf Erstattung verlieren oder dass eine Rechnung international nicht akzeptiert wird. Achten Sie deshalb immer darauf, dass der Name exakt mit dem Reisepass übereinstimmt – insbesondere auf Rechnungen, ärztlichen Bescheinigungen und offiziellen Dokumenten – und verlangen Sie bei jedem Fehler sofort die Korrektur.


ـ* Das Autor*innen- und Redaktionsteam der Website bemüht sich um möglichst genaue Informationen durch gründliche Recherche. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unbestätigt sein. Bitte betrachten Sie die Inhalte als erste Orientierung und wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte an die zuständigen Stellen.


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