Fehler bei der Schreibweise des Patientennamens in lateinischen Buchstaben in Deutschland: Unerwartete Folgen bei Rechnungen und medizinischen Dokumenten
Im deutschen Gesundheitssystem werden Patientennamen von Menschen aus dem Ausland offiziell in lateinischen Buchstaben erfasst. Auch wenn das zunächst simpel wirkt, können schon kleine Schreibfehler (z. B. ein zusätzlicher Buchstabe, vertauschte Buchstaben oder eine falsche Reihenfolge) ernste finanzielle und organisatorische Folgen haben – besonders bei Patientinnen und Patienten, die aus dem Ausland für Behandlung oder Operation anreisen.
Wie entstehen diese Fehler?
• Bei der Übersetzung des Reisepasses oder medizinischer Unterlagen ins Deutsche
• Beim handschriftlichen Ausfüllen von Aufnahmeformularen im Krankenhaus
• Wenn Dolmetscher oder Gesundheitsvermittler den Namen tippen, statt ihn exakt zu kopieren
• Durch unterschiedliche Lautschrift-Varianten bei arabischen, russischen oder persischen Namen
Beispiel:
„Ahmed Al-Din“ kann als „Ahmed Eldin“ oder „Ahmad Aldeen“ geschrieben werden – was später zu Widersprüchen führt.
Mögliche Folgen für Rechnung und Abläufe
Eine Rechnung wird auf einen Namen ausgestellt, der nicht zum Reisepass passt – dadurch wird z. B. unmöglich:
die Einreichung bei der privaten Krankenversicherung
oder später die Kostenerstattung über eine Firma oder eine fördernde Institution
Doppelte Patientenakten für dieselbe Person, wenn sie unter zwei unterschiedlichen Namen registriert wurde – das verwirrt die Verwaltung und verzögert Termine.
Probleme bei der USt-Erstattung, weil der Name auf der Rechnung nicht zum offiziellen Patientennamen oder zum Namen des Kontoinhabers passt.
Ablehnung von Rechnungen oder ärztlichen Bescheinigungen durch Botschaften und Behörden, z. B.:
Bescheinigung über den Abschluss der Behandlung
oder medizinische Untersuchung/Attest für Visumzwecke oder Rückreise
Schwierigkeiten bei Rückerstattungen oder bei einer Reklamation, weil die Daten nicht übereinstimmen.
Praktische Tipps zur Vermeidung
| Empfehlung | Warum? |
|---|---|
| Sicherstellen, dass der Name in lateinischen Buchstaben genau wie im Reisepass geschrieben ist | Der Reisepass ist die offizielle Referenz in Deutschland |
| Eine Passkopie vor der Reise an das Krankenhaus senden | Damit der Name im System exakt übernommen wird |
| Das Krankenhaus bitten, Rechnungen und Bescheinigungen mit dem vollständigen Passnamen auszustellen | Besonders wichtig bei unterschiedlichen Schriftsystemen |
| Die Rechnung sofort nach Ausstellung prüfen | Und Fehler möglichst innerhalb von 14 Tagen korrigieren lassen |
| Bei Fehlern: Antrag auf Rechnungskorrektur (Rechnungskorrektur) stellen | Mit Reisepass oder beglaubigter Kopie als Nachweis |
Kann der Name später geändert werden?
Ja, das ist möglich – aber:
• Es braucht einen formellen schriftlichen Antrag
• Die Bearbeitung kann 3 bis 10 Tage dauern
• In manchen Fällen muss eine komplett neue Rechnung ausgestellt werden statt einer Änderung
Fazit
Ein kleiner Fehler in der Namensschreibung kann dazu führen, dass Sie Ihr Recht auf Erstattung verlieren oder dass eine Rechnung international nicht akzeptiert wird. Achten Sie deshalb immer darauf, dass der Name exakt mit dem Reisepass übereinstimmt – insbesondere auf Rechnungen, ärztlichen Bescheinigungen und offiziellen Dokumenten – und verlangen Sie bei jedem Fehler sofort die Korrektur.
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