Maut umgehen mit gemieteten Auslandskennzeichen

Maut umgehen mit gemieteten Auslandskennzeichen: Ein teurer Trick

Um Maut-/Tollgebühren (Toll/Maut) in Deutschland und den Nachbarländern zu umgehen, nutzen manche Fahrer zeitweise gemietete ausländische Kennzeichen – etwa polnische, bulgarische oder sogar Kennzeichen aus Nicht-EU-Staaten. Was wie ein „cleverer“ Weg wirkt, um einige Dutzend oder Hundert Euro zu sparen, gilt rechtlich schnell als Steuerhinterziehung und zollrechtlicher Verstoß – mit hohen Geldbußen bis hin zur Beschlagnahme des Fahrzeugs.

Warum werden ausländische Kennzeichen genutzt?
Viele Autobahnen in Europa (z. B. Österreich, Schweiz und bestimmte Bereiche für schwere Fahrzeuge) erheben Gebühren, die berechnet werden:

  • nach der gefahrenen Strecke

  • oder über im Voraus bezahlte Plaketten (Vignette)

Manche Fahrer versuchen daher:

  • ein ausländisches Kennzeichen kurzfristig zu „mieten“

  • das Fahrzeug über eine Scheinfirma im Ausland anzumelden

  • mit Kennzeichen eines Nachbarlands zu fahren, um Abgaben zu umgehen

Welche Rechtsverstöße liegen vor?
Mautbetrug (Mautbetrug)

  • In Deutschland und Österreich kann dies als Gesetzesverstoß gelten und straf-/ordnungsrechtlich verfolgt werden.

Scheinanmeldung (Scheinfirma oder Scheinzulassung)

  • Wenn das Auslandskennzeichen nicht dem tatsächlichen Wohn-/Nutzungsort entspricht, wird es als unzulässige Anmeldung gewertet.

Verstoß gegen die steuerliche Standortpflicht des Fahrzeugs (§ 1 KraftStG)

  • Wer länger als 6 Monate in Deutschland lebt und ein ausländisches Fahrzeug nutzt, muss es grundsätzlich innerhalb einer Frist von spätestens einem Monat lokal anmelden.

Mögliche Konsequenzen

Art des Verstoßes Mögliche Strafe
Nutzung eines Auslandskennzeichens ohne Genehmigung Geldbuße bis 500 € + vorübergehende Beschlagnahme
Umgehung von Gebühren (Vignette oder Toll) Sofortbuße bis 300 €
Fälschung von Zulassungsdokumenten Geldstrafe + ggf. Bewährungsstrafe nach § 267 StGB
Kfz-Steuerhinterziehung Nachzahlung rückwirkend + zusätzliche Steuergeldbuße

Praxisbeispiel
In Bayern wurde ein SUV mit über eine Vermittlungsfirma „gemieteten“ polnischen Kennzeichen gestoppt, nachdem sich herausstellte, dass der Fahrer ein deutscher Bewohner ist und seit mehr als einem Jahr in München lebt. Ergebnis:

  • sofortige Stilllegung/Beschlagnahme

  • rückwirkende Steuer-/Zulassungsforderungen für ein volles Jahr

  • Einleitung eines Steuerverfahrens durch das Finanzamt

Hinweis zur Maut in Deutschland
Private Pkw unterliegen in Deutschland derzeit grundsätzlich keiner allgemeinen Maut (mit Ausnahmen wie einzelnen privaten Tunneln/Brücken).
Gewerbliche Fahrzeuge – oder Fahrten durch Länder wie Österreich, Schweiz, Frankreich, Tschechien – können jedoch Toll-/Vignettenpflichten auslösen. Einige Länder verhängen zudem automatische Strafen per Kamerasystem, wenn Kennzeichen nicht im System registriert sind.

Wann ist ein Auslandskennzeichen legal?

  • wenn Sie im Ausland wohnen und nur vorübergehend in Deutschland fahren (unter 6 Monaten)

  • wenn das Fahrzeug einer ausländischen Firma gehört und Sie nur kurzzeitig in Deutschland arbeiten (mit entsprechendem Vertrag)

  • wenn keine dauerhafte Nutzung im Inland beabsichtigt ist

Fazit
Ein paar Hundert Euro an Gebühren oder Steuern zu sparen wirkt verlockend – doch gemietete Auslandskennzeichen sind nicht „nur“ ein kleiner Verstoß, sondern können sich zu einem steuer- und zollrechtlichen Verfahren entwickeln. Entscheidend ist der Wohnsitz: Er bestimmt, wo ein Fahrzeug anzumelden ist – nicht das Kennzeichenland.


ـ* Das Team von Autor*innen und Redaktion bemüht sich um genaue Informationen durch sorgfältige Recherche. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben nicht endgültig gesichert sein. Bitte verstehen Sie diese Informationen als erste Orientierung und wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte an die zuständigen Stellen.


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