Einen Trauer- oder Hochzeitskorso in Deutschland überholen: Verkehrsverstoß, Respektlosigkeit und mögliche Sanktionen
Im deutschen Straßenverkehr basieren Regeln nicht nur auf Sicherheit und Ordnung, sondern auch auf Rücksicht und Anstand im öffentlichen Raum. Dazu gehört der respektvolle Umgang mit Sonderkorsos – ob als stiller Trauerzug oder fröhlicher Hochzeitskorso.
Auch wenn die StVO nicht jede Einzelsituation wörtlich regelt, kann das aggressive oder rücksichtlose Überholen solcher Korsos als Verkehrsverstoß und teils als provokatives Verhalten gewertet werden.
Was sagt das deutsche Recht?
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nennt kein ausdrückliches „Überholverbot für Trauer- oder Hochzeitskorsos“, verpflichtet jedoch stets zu:
Rücksicht und Vorsicht im Straßenverkehr (§ 1 StVO)
niemanden zu gefährden, zu behindern oder zu belästigen
Überholen zu unterlassen, wenn dadurch erkennbar Unklarheit/Behinderung entsteht (§ 5 StVO)
Damit gilt: Ein Überholen eines geordneten, langsam fahrenden Korsos kann als Verstoß gelten, wenn dadurch der Korso geteilt, andere verwirrt oder bewusst „gesprengt“ wird.
Welche Korsos werden besonders wahrgenommen?
Trauerzug (Trauerzug): fährt oft langsam hinter dem Bestattungsfahrzeug; häufig mit eingeschaltetem Licht oder Hinweis „Beerdigung“.
Hochzeitskorso (Hochzeitskorso): mehrere Fahrzeuge hintereinander, meist mit Deko und teils Warnblinkanlage.
In beiden Fällen gilt: Es ist rechtlich und gesellschaftlich problematisch, zu überholen, wenn dadurch die Kolonne auseinandergerissen oder ihr Ablauf gestört wird.
Mögliche Konsequenzen bei unzulässigem Überholen
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Hinweise
Trauerzug rücksichtslos überholen | 100 € | 1 Punkt | ggf. Anzeige durch Beteiligte
Hochzeitskorso überholen und Gefahr/Chaos verursachen | 120–150 € | 1–2 Punkte | mögliches Verfahren wegen aggressiven Verhaltens
Beleidigung/Handgreiflichkeiten beim Überholen | strafrechtliche Schritte | – | Geldstrafe, ggf. Freiheitsstrafe auf Bewährung
Was ist mit Filmen oder Lärm?
Filmen ohne Einwilligung und Veröffentlichen kann Persönlichkeitsrechte verletzen und zivilrechtliche Folgen haben.
Unnötiges Hupen/„Lärm machen“ beim Vorbeifahren kann als unzulässige Lärmbelästigung nach § 30 StVO gewertet werden.
Wann ist Überholen überhaupt möglich?
Überholen ist nur dann vertretbar, wenn:
kein geschlossener Korso erkennbar ist und genügend Abstand sowie sichere Überholmöglichkeit besteht
der Korso den Verkehrsfluss rechtswidrig behindert oder sich deutlich auflöst
das Überholen den Korso nicht teilt und niemanden irritiert
Auch dann bleibt die Pflicht zu Respekt und Zurückhaltung.
Fazit
Einen Trauer- oder Hochzeitskorso rücksichtslos zu überholen ist nicht nur ein Verkehrsproblem, sondern ein Verstoß gegen gesellschaftliche Werte. Wer andere dadurch gefährdet oder bewusst stört, riskiert Bußgeld, Punkte – und im Extremfall die Einstufung als aggressives Verhalten im Straßenverkehr.
ـ* Das Autoren- und Redaktionsteam bemüht sich um genaue Informationen, dennoch können Fehler auftreten. Bitte als erste Orientierung verstehen und für verbindliche Auskünfte zuständige Stellen kontaktieren.