Kehrmaschine im Einsatz überholen: Bußgeld und Punkte

Überholen einer Kehrmaschine im Einsatz: Nächtliche Polizeikontrollen können Bußgeld und Punkte nach sich ziehen

Wer eine Kehrmaschine (Straßenreinigung) während ihrer Arbeit im öffentlichen Verkehr überholt, riskiert je nach Situation einen Verstoß gegen die StVO – insbesondere dann, wenn der Überholvorgang nicht eindeutig sicher ist oder andere gefährdet/behindert werden. Maßgeblich ist: Überholen ist nur erlaubt, wenn die Verkehrslage klar ist und der gesamte Vorgang sicher abgeschlossen werden kann. Gesetze im Internet+1

Warum kann das Überholen rechtswidrig sein?

Eine Kehrmaschine bewegt sich oft langsam, kann unvorhersehbar ausscheren und erzeugt durch ihre Arbeit eine besondere Gefahr-/Störlage. Nach § 5 StVO darf nur überholen, wer sicher ausschließen kann, dass es während des gesamten Überholvorgangs zu Behinderungen oder Gefährdungen kommt. Gesetze im Internet
Wichtig: Straßenreinigungsfahrzeuge haben grundsätzlich keine Sonderrechte allein wegen gelbem Blinklicht; andere Verkehrsteilnehmer müssen aber besonders vorsichtig handeln. Stiftung Warentest

Welche Folgen drohen (typisch nach Bußgeldkatalog)?

Je nach Verstoßbild (z. B. unklare Verkehrslage, zu geringer Seitenabstand, Gefährdung, Sachschaden) können folgen:

  • Verwarn-/Bußgeld (oft im Bereich von mehreren Dutzend bis über 100 €, in schweren Fällen deutlich höher) Bußgeldkatalog

  • Punkte im Fahreignungsregister (Flensburg) – je nach Tatbestand 1 Punkt (in gravierenden Fällen mehr) KBA

  • bei erheblicher Gefährdung oder wiederholten/gewichtigen Verstößen auch weitere Maßnahmen (z. B. behördliche Anordnung, ggf. Fahrverbot je nach Fallkonstellation)

Wie sieht das in der Praxis aus?

  • Kehrmaschine reinigt/kehrt und fährt langsam am rechten Fahrbahnrand.

  • Ein Pkw überholt ohne ausreichenden Seitenabstand, bei schlechter Sicht oder in einer unklaren Verkehrslage.

  • Ergebnis: Anzeige/Verwarnung, Bußgeldbescheid – und ggf. Eintragung im Register.

Wie vermeiden Sie Probleme?

  • Nur überholen, wenn Sicht, Platz und Seitenabstand eindeutig ausreichen.

  • Langsam vorbeifahren und mit plötzlichen Lenkbewegungen der Kehrmaschine rechnen.

  • Wenn es eng/unklar ist: warten, bis die Lage eindeutig sicher ist.

Fazit

Das Überholen einer Kehrmaschine ist nicht automatisch verboten – kann aber schnell zur Ordnungswidrigkeit werden, wenn es unsicher, zu eng oder gefährdend ist. Sicherstes Vorgehen: Geduld, Abstand, klare Verkehrslage.


ـ* Das Autor*innen- und Redaktionsteam bemüht sich um genaue Informationen. Dennoch können Fehler auftreten. Bitte verstehen Sie die Inhalte als erste Orientierung und wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte an zuständige Stellen.


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