Unzulässiges Abschleppen eines Fahrzeugs im öffentlichen Verkehrsraum: Was droht dir in Deutschland?
Das unzulässige Abschleppen des Autos eines Freundes (oder eines anderen Fahrzeugs) im öffentlichen Verkehrsraum in Deutschland kann – je nach Situation – zu Bußgeldern, zivilrechtlicher Haftung und teilweise sogar zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Wann gilt ein Abschleppen als unzulässig?
Das Abschleppen des Autos deines Freundes oder einer anderen Person gilt als „unzulässig“, wenn einer der folgenden Punkte erfüllt ist:
Ohne dringenden Grund oder ohne Notfall, z. B. wenn kein Defekt vorliegt, der das Fahren unmöglich macht.
Wenn im öffentlichen Straßenraum mit einem Seil oder einer Abschleppstange (Abschleppstange) abgeschleppt wird, ohne die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.
Wenn das Fahrzeug technisch fahrtüchtig ist und der Zweck nur Transport, nicht „Pannenhilfe“, ist.
Wenn kein Fahrer im abgeschleppten Fahrzeug sitzt – rechtlich ist ein verantwortlicher Fahrer im gezogenen Fahrzeug vorgeschrieben.
Welche rechtlichen Folgen drohen?
| Verstoß | Mögliche Konsequenz |
|---|---|
| Abschleppen eines Fahrzeugs ohne tatsächliche Panne | Bußgeld bis zu 100 € |
| Unerlaubte Nutzung des öffentlichen Straßenraums als „Abschleppplatz“ | Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr + ggf. Punkte in Flensburg |
| Verursachung eines Unfalls beim unzulässigen Abschleppen | Volle zivilrechtliche Haftung, ggf. zusätzlich strafrechtliche Folgen |
| Abschleppen ohne gültige Fahrerlaubnis oder ohne zugelassenes Fahrzeug | Straftat nach § 21 StVG |
Wann ist Abschleppen erlaubt?
Abschleppen ist grundsätzlich nur dann zulässig, wenn:
das Fahrzeug nicht mehr aus eigener Kraft fahren kann (plötzlicher, technischer Defekt),
die Strecke kurz ist und innerhalb der Stadt liegt.
Dabei müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Im abschleppenden Fahrzeug sitzt ein Fahrer mit passender Fahrerlaubnis.
Im abgeschleppten Fahrzeug sitzt ebenfalls ein Fahrer, der lenkt und bremst.
Es werden geeignete Abschleppmittel verwendet (bei fehlender Lenkfähigkeit kein Seil, sondern starre Verbindung).
Die Geschwindigkeit überschreitet 30 km/h nicht.
Fazit
Das Abschleppen des Autos deines Freundes innerhalb der Stadt ist nicht automatisch legal, selbst wenn du „nur helfen willst“.
Wenn kein echter Notfall (Panne) vorliegt oder die gesetzlichen Bedingungen nicht eingehalten werden (Fahrer im Fahrzeug, passende Ausrüstung, kurze Strecke), riskierst du:
eine Verkehrsordnungswidrigkeit, oder
im schlimmsten Fall eine Straftat mit zivilrechtlicher Haftung.
Tipp:
Im Zweifelsfall solltest du lieber einen professionellen Abschleppdienst (Abschleppdienst) rufen oder den ADAC bzw. deine Pannenhilfeversicherung einschalten, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
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