Steuern auf den zweiten Lohn (Zweitjob)

Steuern auf den Zweitlohn (Zweitjob) in Deutschland
(Besteuerung eines zweiten Arbeitsverhältnisses)

1. Was ist mit „Zweitlohn“ gemeint?

Unter einem Zweitlohn / Zweitjob versteht man jede zusätzliche Beschäftigung neben deiner Haupttätigkeit, zum Beispiel:

  • ein Minijob (bis 520 € pro Monat),

  • eine Teilzeitstelle,

  • ein Job als Werkstudent

  • oder jede andere „normale“ abhängige Beschäftigung.


2. Wie wird der Zweitjob besteuert?

Fall 1: Wenn der Zweitjob ein Minijob ist (bis 520 €)

Punkt Details
Werden Steuern fällig? In der Regel nein – der Minijob ist für dich meistens steuerfrei.
Wie läuft das? Der Arbeitgeber zahlt eine pauschale Steuer und pauschale Sozialabgaben für dich.
Bedingung Der Minijob muss eine Nebenbeschäftigung sein, nicht deine Haupttätigkeit.
Musst du ihn angeben? Du solltest deinen Hauptarbeitgeber über den Minijob informieren.

Wichtiger Hinweis:
In der Regel darfst du nur einen Minijob haben, der pauschal versteuert und damit für dich steuerfrei ist. Weitere Minijobs können dann nicht mehr pauschal steuerfrei behandelt werden.


Fall 2: Wenn der zweite Job ein „normaler“ Job ist (Teilzeit oder zweite Vollzeitstelle)

Punkt Details
Werden Steuern fällig? Ja, wie bei jedem zusätzlichen Einkommen.
Welche Steuerklasse? In der Praxis meist Steuerklasse VI (6).
Was bedeutet Steuerklasse 6? Die höchsten Lohnsteuerabzüge, kaum Freibeträge.
Warum? Weil die Grundfreibeträge und Pauschalen bereits im ersten Job (Hauptbeschäftigung) berücksichtigt werden.

Beispiel:

  • Hauptjob: Bruttolohn 2.500 € im Monat → Steuerklasse 1

  • Zweitjob: zusätzlicher Bruttolohn 800 €Steuerklasse 6

Auf die 800 € können dann über 40 % Lohnsteuer und Sozialabgaben anfallen.
→ Am Ende bleiben dir vielleicht nur ca. 480 € netto (grobe Orientierung).


3. Kannst du dir einen Teil der Steuern zurückholen?

Ja, das ist möglich, wenn:

  • du eine Steuererklärung (Steuererklärung) abgibst, und

  • dein gesamtes Jahreseinkommen am Ende nicht so hoch ist, wie es die hohen Abzüge der Steuerklasse 6 vermuten lassen.

Dann kann das Finanzamt bei der Jahresveranlagung einen Teil der zu viel gezahlten Lohnsteuer erstatten.


4. Wichtige Begriffe

Deutscher Begriff Bedeutung auf Arabisch
Zweitjob وظيفة أو راتب ثانٍ
Steuerklasse 6 الفئة الضريبية السادسة (أعلى خصم من الراتب)
Minijob وظيفة صغيرة بدخل حتى 520 € شهريًا
Steuererklärung الإقرار الضريبي السنوي
Lohnsteuerbescheinigung شهادة ضريبة الراتب لكل وظيفة

5. Zusammenfassung

Art des Zweitlohns Steuerliche Behandlung
Minijob (bis 520 €/Monat) Für dich in der Regel steuerfrei, wenn es der einzige Minijob ist und pauschal versteuert wird.
„Normaler“ zweiter Job (Teilzeit/Vollzeit) Voll steuerpflichtig, meist über Steuerklasse 6, mit hohen Abzügen.
Steuerlast optimieren Durch eine Steuererklärung kannst du dir ggf. einen Teil der zu viel gezahlten Lohnsteuer zurückholen.

Das Autor:innen- und Redaktionsteam dieser Seite ist bemüht, alle Informationen auf Grundlage sorgfältiger Recherche und mehrerer Quellen korrekt darzustellen. Dennoch können Fehler oder Unklarheiten nicht ausgeschlossen werden. Die Inhalte stellen daher nur eine erste Orientierung dar; für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an Steuerberater:innen oder die zuständigen Behörden.


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