Steuerklasse 6: In welchen Fällen du in diese Steuerklasse rutschst
Die Steuerklasse 6 gilt als ungünstigste Steuerklasse, weil dort die höchsten Abzüge vorgenommen werden. Sie kommt nur in besonderen Fällen zum Einsatz und wird häufig automatisch verwendet – etwa, wenn du einen zweiten Job hast oder deine Steuerdaten nicht korrekt vorliegen.
1. Wenn du einen zweiten Job hast (Zweitjob)
Wenn du zwei sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen hast (also keine Minijobs), wird die zweite Stelle automatisch in Steuerklasse 6 versteuert.
Beispiel:
Vollzeitjob + zusätzlicher Teilzeit-Abendjob in einer anderen Firma
→ Zweitjob = Steuerklasse 6
2. Wenn du deine Steuer-ID nicht beim Arbeitgeber abgibst
Gibst du deine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) oder deine persönlichen Daten nicht rechtzeitig oder falsch ab, muss dich der Arbeitgeber zunächst in Steuerklasse 6 einordnen – bis alles korrigiert ist.
3. Wenn mehr als ein Arbeitgeber Lohnsteuer für dich abführt
Nach deutschem Steuerrecht darfst du nur einen Hauptarbeitgeber mit einer „normalen“ Steuerklasse (1–5) haben.
Jede zusätzliche Beschäftigung, bei der Lohnsteuer abgeführt wird,
→ wird automatisch in Steuerklasse 6 versteuert.
4. Bei falschen, fehlenden oder widersprüchlichen Angaben
Zum Beispiel:
fehlende oder nicht gemeldete Adresse,
fehlerhafte Angaben im Personalbogen,
unklare Zuordnung, welcher Arbeitgeber der Hauptarbeitgeber ist.
In solchen Fällen ordnet das Finanzamt bzw. der Arbeitgeber dich vorsorglich in Steuerklasse 6 ein, bis die Daten geklärt sind.
| Punkt | Wert / Auswirkung |
|---|---|
| Grundfreibetrag | Keiner |
| Kinderfreibetrag | Keiner |
| Lohnsteuer | Sehr hoch, kaum Entlastungen |
| Nettogehalt | Deutlich niedriger als in anderen Klassen |
In Steuerklasse 6 werden Steuern und Sozialabgaben nahezu ohne Freibeträge abgezogen. Dadurch bleibt vom Bruttolohn deutlich weniger übrig als z. B. in Steuerklasse 1.
Eine Person hat zwei Jobs:
Erster Job (Steuerklasse 1)
Bruttolohn: 2.500 €
Nettolohn: ca. 1.800 €
Zweiter Job (Steuerklasse 6)
Bruttolohn: 1.000 €
Nettolohn: nur etwa 550 €
Man sieht: Beim Zweitjob in Steuerklasse 6 sind die Abzüge sehr hoch, und ein großer Teil des Bruttogehalts geht an Steuern und Sozialabgaben.
Achte darauf, dass dein Arbeitgeber deine Steuer-ID korrekt erhält.
Vermeide mehrere sozialversicherungspflichtige Jobs parallel, wenn es nicht unbedingt nötig ist.
Lege klar fest, welcher Arbeitgeber dein Hauptarbeitgeber (Hauptbeschäftigung) ist.
Nutze für einen Nebenjob lieber einen Minijob (bis 538 € pro Monat) – dieser ist in der Regel steuerfrei für dich, solange er richtig als Minijob angemeldet ist.
| Begriff | Bedeutung auf Arabisch |
|---|---|
| Steuerklasse 6 | الفئة الضريبية السادسة |
| Zweitjob | وظيفة ثانية |
| Steuer-ID | رقم التعريف الضريبي |
| Hauptarbeitgeber | صاحب العمل الأساسي |
| Lohnsteuer | ضريبة الدخل على الراتب |
| Minijob | وظيفة مصغّرة (غير خاضعة للضريبة حتى حد معيّن) |
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