Schutz in Deutschland erhalten

Titel:
Wann erhalte ich Schutz in Deutschland?

Einleitung

Wenn du in Deutschland einen Asylantrag stellst, wird für jede schutzsuchende Person individuell geprüft, welche Art von Schutz anerkannt werden kann. Deutschland unterscheidet grundsätzlich zwischen vier Hauptformen des Schutzes:

  1. Asylrecht (Asyl):
    Dieses wird Personen gewährt, die von staatlichen Stellen oder regierungsnahen Akteuren politisch verfolgt werden. Das Asylrecht ist ein Grundrecht nach dem deutschen Grundgesetz. Es wird jedoch nicht an Personen vergeben, die aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten kommen (z. B. alle EU-Staaten, Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz).

  2. Flüchtlingsschutz (Flüchtlingsschutz):
    Dieser Schutz wird Personen gewährt, die wegen ihrer Rasse, ihres Geschlechts, ihrer politischen Überzeugung oder ihrer Religion bedroht werden. In diesen Fällen geht die Gefahr oft von nichtstaatlichen Akteuren aus, wie etwa Terrorgruppen oder kriminellen Banden.

  3. Subsidiärer Schutz (Subsidiärer Schutz):
    Diese Form des Schutzes erhalten Menschen, die in ihrem Herkunftsland von Todesstrafe, Folter oder unmenschlicher bzw. erniedrigender Behandlung bedroht sind. Dazu zählen auch Zivilpersonen, die wegen bewaffneter Konflikte einem ernsthaften Risiko ausgesetzt sind.

  4. Nationales Abschiebungsverbot (Nationales Abschiebungsverbot):
    Dieser Status wird zuerkannt, wenn eine Abschiebung gegen grundlegende Menschenrechte verstoßen würde oder eine ernsthafte Gefahr für Leben oder Freiheit der betroffenen Person bedeuten würde. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn jemand an einer schweren Krankheit leidet, die im Herkunftsland nicht behandelt werden kann.


Rechte bei den verschiedenen Schutzformen

  • Aufenthaltserlaubnis für anerkannte Flüchtlinge:
    Personen, die als Flüchtlinge anerkannt werden, erhalten in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre. Sie dürfen arbeiten und haben ein Recht auf Familiennachzug.
    Wenn der Antrag auf Familiennachzug innerhalb von drei Monaten nach der Anerkennung gestellt wird, können Familienangehörige nachgeholt werden, ohne dass die Sicherung des Lebensunterhalts nachgewiesen werden muss.

  • Subsidiärer Schutz:
    Dieser Status wird in der Regel zunächst für ein Jahr erteilt, in manchen Bundesländern auch für bis zu drei Jahre. Es besteht ein Recht auf Erwerbstätigkeit und unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Familiennachzug. Der Aufenthaltstitel kann verlängert werden, wenn die Gründe für den Schutz weiterhin bestehen.

  • Nationales Abschiebungsverbot:
    In diesen Fällen wird eine Aufenthaltserlaubnis in der Regel für ein Jahr erteilt. Sie kann verlängert werden, wenn die Umstände, die das Abschiebungsverbot begründen, weiter fortbestehen.


Schlussfolgerung

Der Schutz von gefährdeten Personen ist ein zentrales Element des deutschen Rechtssystems. Je nach persönlicher Situation und Gefährdungslage kommen unterschiedliche Schutzformen in Frage. Wenn du mehr Fragen zu diesem Thema hast, kannst du dich an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wenden oder die dort bereitgestellten Informationsangebote nutzen.


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