Zollfrei-Grenzen bei der Rückkehr arabischer Einwohner aus dem Urlaub in ihren Herkunftsländern (z. B. Ägypten, Marokko, Libanon …)

اسم الكاتب: Admin تاريخ النشر: 2025-06-24 تصنيف المقال: Zoll - الجمارك

Zollfreigrenzen (Zollfreiheit) für in Deutschland wohnende Rückkehrer aus Nicht-EU-Ländern

Wer hat Anspruch auf Zollbefreiung?

Jede in Deutschland wohnhafte Person – unabhängig davon, ob sie:

  • eine unbefristete oder befristete Aufenthaltserlaubnis hat,

  • die deutsche oder eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt

  • und aus einem Nicht-EU-Staat zurückreist –

gilt bei der Einreise als „Reisende/r aus einem Nicht-EU-Land“.
Sie darf nur begrenzte Warenmengen für den persönlichen Gebrauch einführen, ohne Zoll oder Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zu zahlen.


Höchstwert der zollfrei einführbaren Waren

Verkehrsmittel Zollfreie Wertgrenze Hinweise
Flugzeug oder Schiff bis 430 Euro Betrag umfasst alle Einkäufe (Kleidung, Geschenke, Elektronik usw.)
Auto, Zug oder zu Fuß bis 300 Euro Für alle, die nicht mit Flugzeug oder Schiff reisen
Kinder unter 15 Jahren bis 175 Euro Unabhängig vom Verkehrsmittel

Wenn der Freibetrag überschritten wird:

Es fallen an:

  • Zollabgaben (Zoll) je nach Art der Ware

  • Einfuhrumsatzsteuer (EUSt), in der Regel 19 %

Wenn Sie die Waren nicht anmelden, durch den grünen Ausgang gehen und beim Zoll kontrolliert werden:

➤ Die Waren können beschlagnahmt werden + es wird eine Geldbuße fällig + es wird ein Zollverstoß registriert.


Waren mit strengen Mengengrenzen trotz Zollfreiheit

Auch wenn der Gesamtwert innerhalb von 430 Euro liegt, gelten für manche Waren strikte Mengengrenzen:

Tabakwaren (für Personen ab 17 Jahren):

  • 200 Zigaretten
    oder

  • 100 Zigarillos
    oder

  • 50 Zigarren
    oder

  • 250 g Rauchtabak

Alkohol (für Personen ab 17 Jahren):

  • 1 Liter starke alkoholische Getränke (> 22 % vol) – z. B. Whisky, Wodka
    oder

  • 2 Liter alkoholische Getränke mit ≤ 22 % vol – z. B. Likörwein, Portwein, Sherry, Schaumwein

zusätzlich:

  • 4 Liter normaler (nicht schäumender) Wein

  • 16 Liter Bier

Arzneimittel:

  • Nur für den persönlichen Gebrauch

  • In einer Menge, die für maximal 3 Monate ausreicht

  • Nach Möglichkeit mit ärztlichem Rezept/Nachweis

Lebensmittel:

  • Fleisch, Milch und daraus hergestellte Produkte aus Nicht-EU-Ländern: grundsätzlich verboten

  • Erlaubt sind z. B. Tee, Gewürze, Süßigkeiten in kleinen Mengen für den Eigenbedarf


Was ist mit Elektronikgeräten und Geschenken?

  • Neues Smartphone, Laptop, Uhr, Tablet usw.:
    Wenn der Warenwert (inkl. Versand) über 430 Euro liegt:
    ➤ Sie müssen die Ware anmelden und die fälligen Abgaben zahlen.

  • Geschenke der Familie (z. B. Goldkette, Uhr):
    ➤ Liegt der Wert unter 430 Euro und können Sie glaubhaft machen, dass es sich um ein persönliches Geschenk handelt → in der Regel zollfrei.
    ➤ Liegt der Wert darüberanmeldepflichtig.


Dürfen Familienmitglieder die Warenwerte „aufteilen“?

Nein. Es ist nicht zulässig, z. B. ein einziges Gerät im Wert von 800 Euro künstlich aufzuteilen – etwa 400 € für die Ehefrau und 400 € für den Ehemann, um die Anmeldepflicht zu umgehen.

➤ Der Zoll kann dieses Verhalten als Umgehung/Täuschung werten, die Ware beschlagnahmen und die Familie mit einem Bußgeld belegen.


Was passiert bei Verdacht oder Kontrolle?

  • Das Gepäck wird geöffnet, und der tatsächliche Warenwert geschätzt bzw. anhand von Belegen ermittelt.

  • Können Sie nicht nachweisen, dass die Waren innerhalb der Freigrenzen liegen, werden die Abgaben sofort berechnet.

  • Häufig müssen die fälligen Beträge direkt am Flughafen (bar oder mit Karte) bezahlt werden.


Kann man die Steuer im Einkaufsland zurückbekommen?

Ja. Wenn Sie in Ihrem Herkunftsland Waren gekauft haben und darauf lokale Steuern (z. B. Mehrwertsteuer in Ägypten oder Marokko) gezahlt haben, können Sie diese bei der Ausreise oft teilweise zurückfordern (Tax-Free-System).

Das ändert jedoch nichts daran, dass Sie bei der Einreise nach Deutschland die deutschen Einfuhrabgaben zahlen müssen, wenn Sie über den Freimengen liegen.


Kurze Übersicht

Art Erlaubt ohne Anmeldung
Gesamtwert der Waren bis 430 € (bei Flug-/Schiffsreise)
Tabakwaren 200 Zigaretten oder entsprechendes Äquivalent
Alkohol 1 Liter stark oder 2 Liter mittelstark
Arzneimittel Behandlung für maximal 3 Monate
Fleisch- und Milchprodukte Einfuhr grundsätzlich verboten

Tipp für arabische Reisende:
Wenn Sie bei Wert oder Menge unsicher sind, benutzen Sie den roten Ausgang (Rot) und melden Sie Ihre Waren freiwillig an. Das ist besser als eine Geldbuße und Beschlagnahme.

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