Rückversand eines reparierten Smartphones von Jordanien nach Deutschland: „Vorübergehende Einfuhr“ und Reparaturnachweis
Wenn ein Smartphone aus Deutschland ins Ausland (z. B. nach Jordanien) zur Reparatur geschickt und anschließend wieder nach Deutschland zurückgesendet wird, kann man vom Verfahren der „Vorübergehenden Einfuhr“ profitieren. Dadurch lassen sich zusätzliche Zollabgaben vermeiden. Voraussetzung ist allerdings ein Nachweis über die durchgeführte Reparatur, um das Zollverfahren bei der Wiedereinfuhr zu erleichtern.
Die vorübergehende Einfuhr ist ein Verfahren, das die zeitweilige Einfuhr von Waren nach Deutschland ermöglicht, ohne dass Zollabgaben oder Einfuhrumsatzsteuer erhoben werden, sofern die Waren nach Erledigung des Zwecks wieder ausgeführt werden.
Sie wird unter anderem bei Geräten genutzt, die ins Ausland zur Wartung oder Reparatur gesendet wurden und anschließend zur weiteren Nutzung nach Deutschland zurückkehren.
Um die vorübergehende Einfuhr für ein repariertes Smartphone nutzen zu können, müssen in der Regel folgende Bedingungen erfüllt sein:
Es muss nachweisbar sein, dass das Smartphone ins Ausland zur Reparatur oder Wartung geschickt wurde.
Das Gerät muss innerhalb eines bestimmten Zeitraums wieder eingeführt werden (in der Praxis oft bis zu 6 Monate).
Es müssen Unterlagen vorgelegt werden, aus denen Versanddatum und durchgeführte Reparatur hervorgehen (z. B. Reparaturbericht oder Reparaturrechnung).
Bei der Wiedereinfuhr muss eine Zollanmeldung abgegeben werden mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass das Verfahren der „Vorübergehenden Einfuhr“ in Anspruch genommen werden soll.
Für die Anerkennung als reparierte Ware sind üblicherweise folgende Unterlagen nötig:
Offizieller Bericht oder Reparaturrechnung aus der Werkstatt in Jordanien, aus der klar hervorgeht:
welche Störung/Fehler behoben wurde
das Datum der Reparatur
welche Teile ausgetauscht oder welche Arbeiten durchgeführt wurden
Die Unterlagen sollten auf Deutsch oder Englisch vorliegen oder als beglaubigte Übersetzung in eine dieser Sprachen vorgelegt werden.
Beim Eintreffen des reparierten Smartphones in Deutschland sind im Rahmen der vorübergehenden Einfuhr in der Regel folgende Schritte erforderlich:
Abgabe eines Antrags auf Nutzung der „Vorübergehenden Einfuhr“ bei der Einfuhrzollstelle, zusammen mit allen relevanten Dokumenten.
Die Zollbehörde prüft die Unterlagen und vergleicht den Zustand bzw. die Angaben mit dem eingeführten Gerät.
Werden alle Voraussetzungen erfüllt, werden keine Zollabgaben und keine Einfuhrumsatzsteuer erhoben.
Fehlen Unterlagen oder wurde die zulässige Frist überschritten, kann der Zoll das Gerät wie eine normale Einfuhr behandeln und Abgaben auf Grundlage des Warenwerts erheben.
Bewahren Sie sämtliche Unterlagen zur Reparatur und zum Versand (Rechnungen, Berichte, Tracking-Informationen) sorgfältig auf.
Prüfen Sie im Voraus die zulässige Dauer der vorübergehenden Einfuhr und planen Sie genügend Zeit für die Rücksendung ein.
Nutzen Sie seriöse Versanddienstleister, die eine lückenlose Sendungsverfolgung anbieten.
Wenn Sie unsicher sind, wenden Sie sich rechtzeitig an einen Zollspediteur oder die zuständige Zollbehörde, um den Ablauf zu klären.
| Punkt | Anforderungen |
|---|---|
| Vorübergehende Einfuhr | Zeitweilige Einfuhr ohne Zollabgaben |
| Erforderliche Unterlagen | Reparaturrechnung oder offizieller Reparaturbericht |
| Wiedereinfuhrfrist | In der Regel bis zu 6 Monate |
| Zollverfahren | Antrag, Reparaturnachweis, Prüfung durch den Zoll |
Wenn Sie diese Schritte beachten, können Sie Ihr in Jordanien repariertes Smartphone problemlos und ohne zusätzliche Zollabgaben nach Deutschland zurückbringen.
Das Autor:innen- und Redaktionsteam der Website bemüht sich, durch sorgfältige Recherche und Einsicht in verschiedene Quellen möglichst genaue Informationen zu liefern. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unvollständig oder nicht endgültig gesichert sein. Die Informationen in diesem Artikel dienen daher nur als erste Orientierung; wenden Sie sich im Zweifel immer an die zuständigen Behörden, insbesondere die Zollverwaltung, um verbindliche Auskünfte zu erhalten.