Einfuhr von Shisha und Wasserpfeifentabak nach Deutschland: Tabaksteuer und steuerfreie Tabakmenge für Einwohner
Shisha und Wasserpfeifentabak sind für viele in Deutschland lebende Araber ein fester Bestandteil der sozialen Kultur. Dennoch unterliegt ihre Einfuhr strengen gesetzlichen Regelungen, da Tabakwaren stark besteuert werden und zollrechtlichen Beschränkungen unterliegen. Ziel dieser Regelungen ist es, den Markt zu regulieren und den Tabakkonsum zu kontrollieren.
In diesem Artikel werden die Regeln für die Einfuhr von Shishas und Wasserpfeifentabak ausführlich erläutert – einschließlich der Tabaksteuer (Tabaksteuer) und der steuerfreien Höchstmengen für Einwohner.
In Deutschland wird auf alle Tabakwaren eine Sondersteuer erhoben, die sogenannte Tabaksteuer.
Diese Steuer gilt für alle Tabakprodukte, einschließlich Wasserpfeifentabak (Shisha-Tabak).
Die Tabaksteuer wird nach festgelegten Kriterien berechnet, insbesondere:
nach dem Gewicht,
und nach der Art des Tabaks.
Nach den Regeln der deutschen Zollbehörden dürfen Einwohner bestimmte Mengen an Tabakwaren ohne zusätzliche Steuerzahlung einführen. Diese Freimengen gelten für den persönlichen Gebrauch:
| Produkt | Höchstmenge steuerfrei |
|---|---|
| Zigaretten | 200 Stück |
| Zigarillos | 100 Stück |
| Zigarren | 50 Stück |
| Wasserpfeifentabak / Shisha | 250 Gramm |
Wichtige Hinweise:
Die Freimenge gilt ausschließlich für den Eigenbedarf.
Wer diese Mengen überschreitet, ist verpflichtet:
die Waren anzumelden,
und die fälligen Steuern zu zahlen.
Wenn Shishas oder Wasserpfeifentabak in Mengen eingeführt werden, die über den steuerfreien Höchstgrenzen liegen, fallen folgende Abgaben an:
Tabaksteuer (Tabaksteuer)
Sie wird zusätzlich zu eventuellen Zollabgaben (Zoll) erhoben.
Die Berechnung erfolgt grundsätzlich auf Basis des reinen Gewichts des eingeführten Tabaks.
Zeitpunkt der Zahlung
Die Tabaksteuer kann:
direkt bei der Einreise an der Grenze oder
im Rahmen der Zollabfertigung erhoben werden,
je nach Art der Einfuhr und Abwicklung.
Freimengen nicht überschreiten
Importieren Sie nur Mengen, die innerhalb der erlaubten Freigrenzen liegen, um:
Bußgelder,
Verzögerungen bei der Einreise,
oder die Beschlagnahme der Ware
zu vermeiden.
Nur aus vertrauenswürdigen Quellen kaufen
Achten Sie darauf, Shisha-Tabak und Shishas von seriösen Händlern zu beziehen,
und darauf, dass:
Gewicht,
Inhaltsstoffe,
und Deklaration
klar und korrekt angegeben sind.
Rechnungen und Kaufbelege aufbewahren
Bewahren Sie:
Kaufquittungen,
Rechnungen,
und Zahlungsnachweise
auf, um bei Rückfragen des Zolls den Wert und die Menge belegen zu können.
Versand per Post / Paket
Beim Versand über Post oder Paketdienste sollten Sie die internationalen Versandregeln für Tabakwaren prüfen.
Shisha-Tabak unterliegt strengen Vorgaben, und größere Sendungen können:
beschränkt,
zurückgewiesen,
oder besonders kontrolliert werden.
| Thema | Zentrale Punkte |
|---|---|
| Tabaksteuer | Gilt für alle Tabakwaren, einschließlich Shisha-Tabak |
| Steuerfreie Menge | 250 g Wasserpfeifentabak / Shisha + bis zu 200 Zigaretten |
| Überschreitung | Meldepflicht + Zahlung von Tabaksteuer und ggf. Zoll |
| Verwendung | Ausschließlich für den persönlichen Gebrauch |
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