Versand von Braut-Goldsets von Deutschland nach Marokko: Zollverfahren und erforderliche Genehmigungen
Der Versand von goldenen Brautschmuck-Sets von Deutschland nach Marokko ist ein wichtiger Bestandteil vieler kultureller Traditionen und familiärer Hochzeitsfeiern. Beim internationalen Versand von Gold – insbesondere zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten wie Marokko – gelten jedoch strenge Vorschriften sowohl auf deutscher als auch auf marokkanischer Seite, um die Einhaltung der Gesetze zu sichern und Zollprobleme zu vermeiden.
In diesem Beitrag erklären wir dir die wichtigsten Schritte für den Versand von Goldsets von Deutschland nach Marokko – inklusive der deutschen Anforderungen und der marokkanischen Zollanmeldung (Déclaration en Douane).
Gold gilt als wertvolle Ware, die unter strenger Zollaufsicht steht.
Es müssen klare Angaben gemacht werden zu:
dem Wert des Goldes,
der Herkunft,
und dem Zweck des Versands (z. B. Geschenk, Hochzeit, Handel, Investition …).
Der Absender ist verpflichtet, die zollrechtlichen Bestimmungen in Deutschland und Marokko einzuhalten.
Zollanmeldung in Deutschland
Beim Versand von Braut-Goldsets aus Deutschland per Post oder über Kurierdienste (z. B. DHL, FedEx, UPS) muss eine Zolldeklaration ausgefüllt werden.
Für wertvolle Sendungen wird in der Regel das Formular CN23 verwendet. Darin müssen unter anderem stehen:
eine genaue Beschreibung des Inhalts
(z. B. „Gold-Brautset“, Gewicht der einzelnen Teile, Goldfeingehalt/Legierung),
der tatsächliche Wert des Goldes (idealerweise mit Rechnung oder offiziellem Gutachten belegt),
Daten des Absenders und des Empfängers,
der Versandzweck (z. B. Geschenk, persönlicher Gebrauch).
Der Absender sollte ausdrücklich angeben, dass es sich – sofern zutreffend – um kein Handelsgeschäft, sondern um eine persönliche Hochzeits- bzw. Geschenk-Sendung handelt, um zusätzliche Handelsabgaben möglichst zu vermeiden.
Wenn das Paket in Marokko ankommt, muss der Empfänger in der Regel eine marokkanische Zollanmeldung (Déclaration en Douane) ausfüllen. Diese umfasst:
Angaben zu Absender und Empfänger,
eine detaillierte Beschreibung der Ware und ihres Wertes,
die Rechnungsnummer, falls vorhanden,
den Zweck des Versands (Geschenk, persönlicher Gebrauch, Handel).
Der Empfänger kann zusätzlich eine Wertbestätigung beifügen, z. B.:
ein offizielles Bewertungsgutachten, oder
die Kaufrechnung.
In Marokko werden auf Gold in der Regel Zölle und Steuern erhoben, insbesondere:
Mehrwertsteuer (TVA),
Zollabgaben, abhängig von Art und Wert des Goldes.
Gold unterliegt in Marokko im Allgemeinen relativ hohen Zollabgaben, insbesondere wenn es sich nicht um ein persönliches Geschenk von begrenztem Wert handelt.
Die anfallenden Gebühren müssen vor der Aushändigung des Pakets bezahlt werden – sonst bleibt die Sendung beim Zoll zurückgehalten.
Alle Formulare sorgfältig und möglichst auf Französisch oder Hocharabisch ausfüllen.
Eine Rechnung oder ein anerkanntes Bewertungsgutachten beilegen, aus dem der Wert des Goldes klar hervorgeht.
In den Unterlagen deutlich darauf hinweisen, dass es sich um ein persönliches Hochzeits-/Geschenk-Paket handelt – das kann das Verfahren erleichtern.
Seriöse Versandunternehmen wählen, die Erfahrung mit Zollabfertigung und wertvollen Gütern haben.
Keine sehr großen Mengen oder Zusammenstellungen versenden, die deutlich gewerblich wirken – das erhöht das Risiko hoher Zölle und Steuern.
| Seite | Zentrale Schritte |
|---|---|
| Deutschland | Ausfüllen von CN23 oder ggf. CN22, klare Deklaration von Inhalt und Wert des Goldes, Wahl eines seriösen Versanddienstleisters |
| Marokko | Ausfüllen der marokkanischen Zollanmeldung, Zahlung von Zöllen und Steuern, Vorlage eines Wertnachweises für das Gold |
Das Autor:innen- und Redaktionsteam der Website bemüht sich, durch intensive Recherche und die Einsicht in verschiedene Quellen möglichst präzise und aktuelle Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unvollständig bzw. nicht abschließend gesichert sein. Daher sollten die Inhalte dieses Artikels ausschließlich als erste, unverbindliche Orientierung dienen. Für rechtsverbindliche und aktuelle Auskünfte wende dich bitte immer an die zuständigen Behörden und Zollstellen in Deutschland und Marokko.