Wer hat Anspruch auf einen deutschen Reisepass?
Jedes Kind, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt – sei es durch einen deutschen Elternteil oder durch Einbürgerung – hat Anspruch auf einen deutschen Reisepass.
Auch wenn das Kind eine doppelte Staatsangehörigkeit besitzt, z. B. deutsch + syrisch/türkisch/ägyptisch …, hat es ohne Einschränkung Anspruch auf einen deutschen Reisepass.
Arten von Reisepässen für Kinder
| Art | Voraussetzung / Situation | Gültigkeitsdauer | Gebühr |
|---|---|---|---|
| Kinderreisepass | Für Kinder unter 12 Jahren | Bis zu 6 Jahre | 13 € |
| Reisepass (biometrisch) | Normaler biometrischer Reisepass (am besten für internationale Reisen) | 6 Jahre | 37,50 € |
Ab 2024 wird der Kinderreisepass schrittweise abgeschafft und durch den vollwertigen biometrischen Reisepass (Reisepass) ersetzt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Deutsche Geburtsurkunde (Geburtsurkunde)
– Original + Kopie -
Reisepässe oder Personalausweise der Eltern
– Zum Nachweis von Identität und Staatsangehörigkeit -
Meldebescheinigung
– Nicht immer erforderlich, abhängig von der Stadt -
Zwei biometrische Passfotos des Kindes
– Nach den deutschen Passbild-Vorgaben – auch für Säuglinge! -
Antragsformular (Antragsformular)
– Wird bei gemeinsamer Sorge in der Regel von beiden Elternteilen unterschrieben -
Sorgerechtsnachweis (Sorgerechtserklärung) – falls vorhanden
– Z. B. bei nicht verheirateten Eltern oder alleiniger Sorge
Schritte der Antragstellung
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Terminvereinbarung beim Bürgeramt oder bei der Passstelle in der Stadt, in der ihr wohnt.
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Erscheinen mit dem Kind – die Anwesenheit des Kindes ist verpflichtend, auch wenn es ein Baby ist.
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Alle Unterlagen vorlegen und die Gebühren bezahlen.
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Es wird ein Foto aufgenommen bzw. die biometrischen Daten werden geprüft (bei Kindern über 6 Jahren).
Bearbeitungsdauer
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Biometrischer Reisepass (Reisepass):
– In der Regel 2 bis 6 Wochen
– In manchen Fällen schneller über Express-Bestellung, falls angeboten -
Kinderreisepass (solange er noch ausgestellt wird):
– Häufig am selben Tag oder innerhalb von 1–2 Tagen
Wichtige Hinweise für Kinder mit doppelter Staatsangehörigkeit
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Das Kind kann bei Einreise und Ausreise nach/von Deutschland den deutschen Reisepass benutzen.
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Für die Einreise in das andere Herkunftsland (z. B. Syrien, Türkei …) kann bzw. sollte es den zweiten Reisepass dieses Landes verwenden.
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Deutschland verbietet für Kinder keine doppelte Staatsangehörigkeit, aber einige andere Staaten können eigene Regeln oder Pflichten haben (z. B. Wehrpflicht, Visapflicht, Registrierung).
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Wenn für ein bestimmtes Reiseziel Deutsche ein Visum benötigen, empfiehlt es sich, den Reisepass zu nutzen, mit dem die Einreise am unkompliziertesten ist (z. B. der Pass des anderen Staats).
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