In Deutschland darf die Polizei Sie grundsätzlich nicht ohne richterlichen Haftbefehl festnehmen – außer in wenigen, klar geregelten Ausnahmefällen, selbst wenn Sie nur leicht verdächtigt werden.
Wann darf die Polizei Sie ohne richterlichen Beschluss festnehmen?
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Wenn eine offensichtliche Straftat direkt vor den Augen der Polizei begangen wird (Festnahme auf frischer Tat).
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Wenn eine unmittelbare Gefahr besteht, dass der Verdächtige flieht oder Beweise vernichtet/Manipulationen vornimmt.
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Um eine Straftat zu stoppen oder die Sicherheit von Personen zu schützen.
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In Notfällen, die ein sofortiges Eingreifen erfordern.
Im Normalfall
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In der Regel muss die Polizei – insbesondere bei geringem Verdacht und ohne akute Gefahr – vor einer Festnahme einen richterlichen Haftbefehl einholen.
Ihre Rechte bei einer Festnahme
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Sie müssen sofort über die Gründe der Festnahme informiert werden.
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Sie haben das Recht, einen Anwalt zu kontaktieren.
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Sie dürfen nicht über längere Zeit ohne richterliche Entscheidung festgehalten werden.
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