In Deutschland darf die Polizei Personen im öffentlichen Raum grundsätzlich filmen oder fotografieren, ohne vorher die Zustimmung einzuholen – allerdings nur unter rechtlichen Vorgaben, die die Privatsphäre schützen und Missbrauch verhindern sollen.
Wann darf die Polizei Sie im öffentlichen Raum filmen oder fotografieren?
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Bei der Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben, z. B. zur Sicherheitsüberwachung, zur Dokumentation von Straftaten oder Verkehrsunfällen.
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Im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen, um Beweise zu sichern.
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Bei Demonstrationen oder großen Versammlungen, wenn diese die öffentliche Ordnung gefährden könnten.
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In Notfällen, wenn eine Dokumentation des Geschehens erforderlich ist.
Rechtliche Grenzen und Vorgaben
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Die Aufnahme muss einen dienstlichen Zweck haben und darf nicht für unzulässige Zwecke genutzt werden.
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Bilder dürfen nicht so eingesetzt werden, dass sie die Privatsphäre verletzen oder ohne rechtliche Grundlage veröffentlicht werden.
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Speicherung und Verarbeitung unterliegen den Regeln des Datenschutzes (z. B. DSGVO).
Rechte der Betroffenen
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Sie können nach dem Grund der Aufnahme und der weiteren Verwendung fragen.
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Bei Missbrauch können Sie eine Beschwerde bei den zuständigen Stellen einreichen.
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