In Deutschland darf die Polizei deine Aktivitäten in sozialen Medien grundsätzlich nicht ohne vorherige richterliche Anordnung überwachen – zum Schutz deiner Privatsphäre und der Meinungsfreiheit.
Grundregeln für die Überwachung von Social-Media-Aktivitäten:
Ein zuständiges Gericht muss eine offizielle Anordnung erlassen, die der Polizei erlaubt, Social-Media-Konten zu überwachen oder Daten zu erheben.
Eine solche Anordnung wird in der Regel nur bei schweren Straftaten erteilt, die eine intensive Ermittlung erfordern, z. B. Terrorismus oder organisierte Kriminalität.
Die Überwachung kann das Sammeln von veröffentlichten Inhalten, privaten Nachrichten oder personenbezogenen Daten umfassen, sofern sie für die Ermittlungen relevant sind.
Begrenzte Ausnahmen:
In Notfällen, die die öffentliche Sicherheit bedrohen, kann die Polizei vorübergehend mit der Informationssammlung beginnen, muss jedoch so schnell wie möglich eine richterliche Genehmigung einholen.
Rechte der Betroffenen:
Betroffene können gegen eine rechtmäßige Überwachung Einwände erheben.
Der Schutz personenbezogener Daten und die Meinungsfreiheit sind durch Gesetz und das deutsche Grundgesetz garantiert.
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