In Deutschland wird ein Kind, bevor es in die Grundschule (Grundschule) aufgenommen wird, einer umfassenden Untersuchung unterzogen, die als Schuleingangsuntersuchung bezeichnet wird.
Sie heißt auch Einschulungsuntersuchung oder Schulfähigkeitsuntersuchung.
Ziel der Untersuchung
Ziel der Untersuchung ist es zu prüfen, ob das Kind körperlich, seelisch und kognitiv ausreichend schulreif ist, um mit der Schule zu beginnen.
Dabei geht es nicht in erster Linie darum, ein Kind von der Einschulung „abzulehnen“, sondern darum,
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festzustellen, ob ein zusätzlicher Förderbedarf besteht
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gegebenenfalls eine Empfehlung für eine Rückstellung (spätere Einschulung) auszusprechen
Was umfasst die Untersuchung?
Die Untersuchung findet in der Regel im Gesundheitsamt der Stadt oder des Landkreises statt und beinhaltet:
| Bereich | Was wird geprüft? |
|---|---|
| Sprachliche Fähigkeiten | Aussprache, Wortschatz, Sprachverständnis, Bilden von Sätzen |
| Feinmotorik | Umgang mit Stift, Malen, Schneiden, Ausmalen |
| Grobmotorik | Hüpfen, Gleichgewicht, auf einer Linie gehen |
| Kognitive Fähigkeiten | Zählen, Erkennen von Farben und Formen, einfaches logisches Denken |
| Hören und Sehen | Basis-Hörtest und Sehtest |
| Körperliche Entwicklung | Messen von Größe und Gewicht |
| Soziales und emotionales Verhalten | Umgang mit anderen, Konzentration, Reaktion auf Anweisungen |
Wer führt die Untersuchung durch?
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Eine Ärztin oder ein Arzt des Gesundheitsamtes (Amtsärztin / Amtsarzt)
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Häufig unterstützt durch eine medizinische Fachangestellte oder Sozialpädagogin
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Die Eltern werden in der Regel gebeten, den Impfpass (Impfbuch) und das Untersuchungsheft (U-Heft) mitzubringen
Wann findet die Untersuchung statt?
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In der Regel im Alter von 5 bis 6 Jahren
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Meist 6 bis 12 Monate vor Schulbeginn
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Der Termin wird in der Regel automatisch von der Kommune oder dem Gesundheitsamt verschickt – die Eltern müssen ihn normalerweise nicht selbst beantragen
Ergebnisse und Empfehlungen
In den meisten Fällen stellt die Ärztin oder der Arzt fest, dass das Kind ohne Probleme eingeschult werden kann.
Wenn jedoch deutliche Entwicklungsverzögerungen oder Auffälligkeiten vorliegen, kann empfohlen werden:
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das Kind ein weiteres Jahr in der Kita zu lassen (Rückstellung)
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eine frühe Sprach- oder Motorikförderung zu beginnen
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eine engere Kontrolle durch die Kinderärztin / den Kinderarzt zu vereinbaren
Wichtig:
Die Schuleingangsuntersuchung allein entscheidet nicht über Aufnahme oder Rückstellung.
Die endgültige Entscheidung trifft die Schulleitung in Absprache mit den Eltern und unter Berücksichtigung aller Unterlagen und Empfehlungen.
Tipp für Eltern
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Es ist keine spezielle Vorbereitung nötig und das Kind sollte nicht unter Druck gesetzt werden.
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Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind ausgeruht ist und sich wohlfühlt, und begleiten Sie es zum Termin.
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Sprechen Sie vorab mit der Kita über eventuelle Schwierigkeiten, damit die Erzieherinnen und der Kindergarten bei Bedarf Informationen an das Gesundheitsamt weitergeben können.
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