Die Umwandlung des Studentenvisums in einen Aufenthaltstitel zur Berufsausübung nach §20 AufenthG ist ein wichtiger rechtlicher Schritt für alle ausländischen Medizinerinnen und Mediziner in Deutschland, die nach dem Abschluss in Deutschland bleiben und als Ärztin/Arzt arbeiten möchten.
Hier findest du eine ausführliche Darstellung der Abläufe, Voraussetzungen und rechtlichen Tipps:
Was ist ein Aufenthaltstitel nach §20 AufenthG?
Es handelt sich um einen Aufenthaltstitel, der für die Ausübung eines reglementierten Berufs (z. B. Humanmedizin, Zahnmedizin, Pharmazie usw.) bestimmt ist.
Er wird ausländischen Ärztinnen und Ärzten erteilt, nachdem sie die Approbation erhalten haben – oder auch in der Phase davor (z. B. für praktische Tätigkeiten oder zur Vorbereitung auf die Anerkennungsprüfung).
Kann eine ausländische Studentin / ein ausländischer Student nach dem Studium auf diesen Titel wechseln?
Ja, unter folgenden Bedingungen:
Das Medizinstudium in Deutschland wurde vollständig abgeschlossen (einschließlich PJ und M3).
Die Approbation wurde erteilt – oder es liegt zumindest eine Bestätigung vor, dass die Approbation in Kürze erteilt wird.
Der Antrag auf Umwandlung wird vor Ablauf der studentischen Aufenthaltserlaubnis gestellt.
Erforderliche Unterlagen für die Umwandlung
| Dokument | Wichtige Hinweise |
|---|---|
| Abschlusszeugnis (Zeugnis) | Von der Universität; bestätigt den erfolgreichen Studienabschluss |
| Approbationsurkunde | Oder zumindest eine offizielle Mitteilung über die Zustimmung zur Erteilung der Approbation |