Alles, was Sie über das Recht des Opfers auf einen kostenlosen Anwalt (Nebenklage) vor Gericht in Deutschland wissen müssen
In Fällen von Gewalt – insbesondere bei häuslicher Gewalt oder sexualisierter Gewalt – stehen Betroffene im Strafverfahren oft unter großem psychischen und rechtlichen Druck. Um ihre Rechte besser zu schützen und ihnen vor Gericht eine stärkere Stimme zu geben, ermöglicht das deutsche Recht Opfern, sich dem Verfahren als Nebenkläger*in (Nebenklage) anzuschließen – mit dem Recht auf einen kostenlosen Anwalt in bestimmten Konstellationen.
Was ist die Nebenklage?
Nebenklage bedeutet, dass das Opfer als „zusätzliche Partei“ oder „beteiligte Privatperson“ am Strafverfahren teilnimmt. Dieses Institut erlaubt es der geschädigten Person, aktiv neben der Staatsanwaltschaft im Verfahren aufzutreten und unter anderem:
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während der Hauptverhandlung Fragen zu stellen
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Beweismittel vorzulegen
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Entscheidungen des Gerichts anzufechten
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die Ladung weiterer Zeug*innen zu beantragen
Wann darf das Opfer Nebenklage erheben?
Die Nebenklage ist in bestimmten, gesetzlich geregelten Fällen möglich, zum Beispiel bei:
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schweren Körperverletzungsdelikten
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Sexualstraftaten (z. B. Vergewaltigung oder sexueller Übergriff)
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versuchtem Totschlag oder anderen schweren Bedrohungen
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bestimmten Fällen von Nachstellung und Verfolgung (Stalking)
Kann das Opfer einen kostenlosen Anwalt bekommen?
Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Opfer gemäß §§ 397a ff. Strafprozessordnung (StPO) einen gerichtlich bestellten, kostenlosen anwaltlichen Beistand (kostenloser Beistand) erhalten.
Voraussetzung ist insbesondere, dass:
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es sich um eine schwere Straftat handelt und
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die Teilnahme im Rahmen der Nebenklage zum Schutz der Rechte des Opfers erforderlich ist.
In diesen Fällen übernimmt der Staat alle Anwaltskosten.
Welche Aufgaben hat der Anwalt oder die Anwältin in der Nebenklage?
Der anwaltliche Beistand der Nebenklage übernimmt zum Beispiel:
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die Vertretung des Opfers in allen Gerichtsverhandlungen
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das Stellen von Anträgen und die Wahrnehmung prozessualer Rechte
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den psychischen und rechtlichen Schutz des Opfers im Verlauf des Verfahrens
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die Erklärung des Ablaufs und der Entscheidungen des Gerichts in verständlicher Sprache
Wie stellt man einen Antrag auf Nebenklage?
Der Antrag wird beim zuständigen Strafgericht eingereicht – in der Regel:
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über eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt oder
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mit Unterstützung von Opferhilfe-Stellen (Opferhilfe / Opferberatungsstellen).
Im Antrag muss deutlich gemacht werden, dass die geschädigte Person am Strafverfahren als Nebenkläger*in teilnehmen möchte, und es werden die Tat und ihre Umstände kurz beschrieben.
Darf das Opfer die direkte Konfrontation mit dem Täter im Gericht ablehnen?
Ja. Wenn die Anwesenheit des Täters für das Opfer eine erhebliche seelische Belastung bedeutet, kann die Rechtsvertretung beantragen, dass die Aussage:
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per Videokonferenz oder
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in einer nicht öffentlichen (geschlossen geführten) Verhandlung
abgenommen wird, um das Opfer besser zu schützen.
Welchen Vorteil hat die Nebenklage für das Opfer?
Die Nebenklage bietet dem Opfer unter anderem:
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ein stärkeres Gefühl von Sicherheit, Mitbestimmung und Unterstützung im Verfahren
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eine eigenständige Vertretung der Opferinteressen, unabhängig von der Staatsanwaltschaft
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die Möglichkeit, den Verfahrensverlauf und bestimmte Entscheidungen des Gerichts mit zu beeinflussen
Zusätzliche Unterstützung
Neben dem kostenlosen Anwalt kann das Opfer außerdem:
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psychologische Unterstützung in Beratungsstellen erhalten
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durch soziale Begleitung zu Gerichtsterminen unterstützt werden
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Informationen zu Schmerzensgeld, weiteren Entschädigungsansprüchen und zivilrechtlichen Schritten bekommen
Fazit
Das System der Nebenklage gehört zu den wichtigsten rechtlichen Instrumenten in Deutschland, um Opfern von Gewalttaten eine starke und sichtbare Rolle im Strafverfahren zu geben. Wenn Sie Opfer einer Gewalttat geworden sind, haben Sie das Recht auf Schutz, Vertretung und Unterstützung – und unter bestimmten Voraussetzungen auch auf einen kostenlosen Anwalt. Scheuen Sie sich nicht, einen Fachanwaltanwältin oder eine Opferhilfe-Stelle um Rat zu fragen.
Wichtige Begriffe auf Deutsch
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Nebenklage: zusätzliche Beteiligung des Opfers am Strafverfahren (Nebenkläger*in)
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Kostenloser Beistand: kostenloser anwaltlicher Beistand / unentgeltlicher Rechtsbeistand
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Staatsanwaltschaft: Behörde der öffentlichen Anklage (Staatsanwaltschaft)
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Schmerzensgeld: Geldentschädigung für seelische und körperliche Schäden
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Opferhilfe: Opferunterstützung / Opferberatungsstellen
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