Was ist ein gemeinnütziger Verein (Gemeinnütziger Verein)?
Der Begriff „gemeinnützig“ bedeutet im Deutschen,
dass ein Verein nicht auf die Erzielung und Verteilung von Gewinnen an seine Mitglieder oder Gründer ausgerichtet ist,
sondern seine Tätigkeit in den Dienst eines gesellschaftlichen oder wohltätigen Zwecks stellt.
Typische, als gemeinnützig anerkannte Zwecke sind z. B.:
Förderung von Kindern und Jugendlichen
Förderung von Kunst und Kultur
Schutz von Umwelt und Natur
Humanitäre Hilfe und soziale Dienstleistungen
Förderung von Sport und körperlicher Aktivität
Damit ein Verein vom Finanzamt den Status „gemeinnützig“ erhält,
muss seine Satzung verschiedene gesetzliche Anforderungen erfüllen. Wichtig ist vor allem:
Die Zwecke müssen in der Satzung klar, konkret und ausschließlich auf die Förderung der Allgemeinheit ausgerichtet sein.
Es muss ausgeschlossen sein, dass Gewinne an Mitglieder oder Gründer ausgeschüttet werden.
In der Satzung muss geregelt sein,
dass bei einer Auflösung des Vereins verbleibende Mittel
ausschließlich an andere gemeinnützige Zwecke weitergegeben werden.
Die Satzung muss sehr sorgfältig und im Einklang mit dem Steuerrecht formuliert werden.
Sie sollte insbesondere die Bestimmungen enthalten über:
die gemeinnützigen Zwecke,
die Verwendung der Mittel,
das Verbot der Gewinnausschüttung.
Nachdem der Verein gegründet und als e.V. beim Amtsgericht ins Vereinsregister eingetragen wurde,
wird die Satzung beim Finanzamt eingereicht, um die Anerkennung der Gemeinnützigkeit zu beantragen.
Das Finanzamt prüft Satzung und Unterlagen genau,
um festzustellen, ob Ziele und tatsächliche Tätigkeit den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Bei positivem Ergebnis erhält der Verein den Status „Gemeinnützigkeit“ bescheinigt.
Mit der Anerkennung als gemeinnütziger Verein sind wesentliche Vorteile verbunden:
Steuervergünstigungen:
Der Verein wird in der Regel von der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer
(und oft von weiteren Ertragsteuern) befreit.
Ausstellen von Spendenquittungen (Spendenbescheinigungen):
Spender können ihre Zuwendungen steuerlich geltend machen.
Höhere Glaubwürdigkeit:
Gemeinnützige Vereine genießen meist mehr Vertrauen in der Öffentlichkeit,
was Spenden- und Förderbereitschaft erhöht.
Zugang zu öffentlichen und privaten Fördermitteln:
Viele Förderprogramme setzen anerkannte Gemeinnützigkeit voraus.
Den Vorteilen stehen strenge Pflichten gegenüber. Dazu gehören:
Jährliche, sorgfältige Finanzberichte an das Finanzamt
Zweckgebundene Verwendung aller Mittel ausschließlich für die in der Satzung genannten Ziele
Finanzielle Transparenz und der Verzicht auf jegliche private Nutzung der Vereinsgelder
Verstößt ein Verein gegen die Voraussetzungen,
kann das Finanzamt den Status der Gemeinnützigkeit aberkennen.
Die Folgen:
Wegfall der steuerlichen Vergünstigungen
Ggf. nachträgliche Steuerforderungen (Rückzahlung von Steuervorteilen)
Vertrauensverlust bei Spendern, Förderern und Öffentlichkeit
Die Gründung eines gemeinnützigen Vereins in Deutschland ist ein anspruchsvoller,
aber sehr lohnender Schritt für alle,
die dauerhaft und wirksam etwas Positives für die Gesellschaft bewirken möchten.
Trotz der genauen gesetzlichen Vorgaben und des Verwaltungsaufwands
überwiegen die Vorteile:
bessere Finanzierungsmöglichkeiten,
stärkeres gesellschaftliches Ansehen
und ein klarer rechtlicher Rahmen für Engagement mit langfristiger Wirkung.
Wenn du einen Verein gründen möchtest,
der einer gemeinwohlorientierten Idee dient,
solltest du dich frühzeitig mit den Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit beschäftigen –
sie ist der Schlüssel, um Wirkung und Reichweite deines Engagements deutlich zu vergrößern.
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