Kann die Steuerklasse rückwirkend geändert werden?

Fälle, in denen eine rückwirkende Änderung der Steuerklasse zulässig ist

  1. Heirat im laufenden Jahr

Wenn du zum Beispiel im Juni 2025 heiratest, kannst du bis spätestens 30. November 2025 einen Antrag auf Änderung der Steuerklasse stellen.
Wird der Antrag bewilligt, gilt die neue Steuerklassen-Kombination rückwirkend ab dem 1. Januar 2025.

Das bedeutet: Du kannst dir unter Umständen einen beträchtlichen Teil der bereits gezahlten Lohnsteuer für das laufende Jahr zurückholen.

  1. Scheidung oder Tod

In der Regel wirst du im Folgejahr automatisch in die Steuerklasse 1 eingestuft.
Wenn jedoch bei der Einstufung ein Fehler passiert ist, kannst du in bestimmten Fällen eine rückwirkende Korrektur der Steuerklasse beantragen.

  1. Verspätete Umsetzung durch Arbeitgeber oder Finanzamt

Wenn du deinen Antrag rechtzeitig gestellt hast, die Änderung aber wegen interner Bearbeitungszeiten beim Arbeitgeber oder Finanzamt verspätet umgesetzt wurde, kann das Finanzamt die Steuerklassenänderung rückwirkend nachholen, sobald du den fristgerechten Antrag nachweisen kannst.


Fälle, in denen eine rückwirkende Änderung in der Regel nicht erlaubt ist

Fall Ist eine rückwirkende Änderung erlaubt?
Meinungsänderung nach Abgabe der Steuererklärung Nein
Antragstellung nach dem 30. November ohne besonderen Grund Nein
Versuch, nachträglich die Steuer zu senken, weil man den Job verloren hat Nein

Aber: Es gibt eine andere Lösung!

Auch wenn eine formelle rückwirkende Änderung der Steuerklasse nicht mehr möglich ist, kannst du die Situation trotzdem korrigieren – und zwar über die:

Jährliche Steuererklärung (Steuererklärung)

Bei der Steuererklärung wird die tatsächliche Jahressteuer für das gesamte Ehepaar / die Familie berechnet.
Wenn du im Laufe des Jahres wegen einer unpassenden Steuerklasse zu viel Lohnsteuer gezahlt hast, wird die Differenz im Rahmen des Steuerbescheids automatisch erstattet.

Tipp:
Wenn du im laufenden Jahr geheiratet hast, solltest du spätestens bis zum 30. November einen Antrag auf Änderung der Steuerklasse stellen, um rückwirkend vom Jahresanfang zu profitieren.
Wenn du diese Frist verpasst hast, kannst du den Nachteil zumindest teilweise über die Steuererklärung ausgleichen.

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