Was ist der Solidaritätszuschlag (Solidaritätszuschlag)?

Was ist der Solidaritätszuschlag (Soli)?

Der Solidaritätszuschlag – kurz „Soli“ – ist ein Zuschlag auf die Einkommensteuer, den der deutsche Staat 1991 eingeführt hat, um vor allem:

  • den Wiederaufbau der neuen Bundesländer (ehemalige DDR) zu finanzieren

  • große Infrastrukturprojekte nach der Wiedervereinigung zu unterstützen

Ursprünglich war der Soli nicht als dauerhafte Steuer gedacht, blieb aber viele Jahre bestehen.


Wie hoch ist der Soli?

  • Steuersatz: 5,5 % der Einkommensteuer

  • Wichtiger Punkt: Er wird nicht direkt auf dein Einkommen erhoben,
    sondern nur auf die bereits berechnete Einkommensteuer.

Beispiel:

  • Du zahlst 10.000 € Einkommensteuer im Jahr →
    Solidaritätszuschlag = 5,5 % von 10.000 € = 550 €


Muss jeder den Soli zahlen?

Nein, nicht mehr seit 2021.
Seit 2021 wurde der Solidaritätszuschlag für die meisten Steuerzahler abgeschafft.

Gruppe Zahlt Soli?
Die meisten Arbeitnehmer mit mittlerem Einkommen Nein – sie sind befreit
Besserverdienende / Spitzenverdiener Ja, teilweise oder vollständig
Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) Ja, in voller Höhe

Es gibt eine Freigrenze:
Wer unter einer bestimmten Einkommensteuerlast liegt
(ca. bis 17.000 € Einkommensteuer pro Jahr, was ungefähr einem Einkommen von
etwa 73.000 € für eine Einzelperson entspricht)، zahlt keinen Solidaritätszuschlag mehr.


Wo sehe ich, ob ich Soli zahle?

Du erkennst das am besten in:

  • deiner Lohnabrechnung (Gehaltszettel)

  • deinem Steuerbescheid

Dort taucht der Posten in der Regel unter dem Namen
„Solidaritätszuschlag“ auf.


Zahlen Unternehmen den Soli noch?

Ja.

Vor allem Kapitalgesellschaften wie:

  • GmbH

  • AG

sind weiterhin verpflichtet، den Solidaritätszuschlag zu zahlen.
Er wird dort auf die Körperschaftsteuer berechnet – ebenfalls mit 5,5 %.


Wichtige Begriffe

  • Solidaritätszuschlag: Zuschlag von 5,5 % auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer

  • Freigrenze: Grenze، unterhalb derer kein Soli anfällt

  • Steuerbescheid: offizieller Steuerbescheid vom Finanzamt

  • Körperschaftsteuer: Steuer auf Gewinne von Kapitalgesellschaften

  • Einkommensteuer: Steuer auf das Einkommen natürlicher Personen


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