Was ist der Solidaritätszuschlag (Soli)?
Der Solidaritätszuschlag – kurz „Soli“ – ist ein Zuschlag auf die Einkommensteuer, den der deutsche Staat 1991 eingeführt hat, um vor allem:
den Wiederaufbau der neuen Bundesländer (ehemalige DDR) zu finanzieren
große Infrastrukturprojekte nach der Wiedervereinigung zu unterstützen
Ursprünglich war der Soli nicht als dauerhafte Steuer gedacht, blieb aber viele Jahre bestehen.
Steuersatz: 5,5 % der Einkommensteuer
Wichtiger Punkt: Er wird nicht direkt auf dein Einkommen erhoben,
sondern nur auf die bereits berechnete Einkommensteuer.
Beispiel:
Du zahlst 10.000 € Einkommensteuer im Jahr →
Solidaritätszuschlag = 5,5 % von 10.000 € = 550 €
Nein, nicht mehr seit 2021.
Seit 2021 wurde der Solidaritätszuschlag für die meisten Steuerzahler abgeschafft.
| Gruppe | Zahlt Soli? |
|---|---|
| Die meisten Arbeitnehmer mit mittlerem Einkommen | Nein – sie sind befreit |
| Besserverdienende / Spitzenverdiener | Ja, teilweise oder vollständig |
| Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) | Ja, in voller Höhe |
Es gibt eine Freigrenze:
Wer unter einer bestimmten Einkommensteuerlast liegt
(ca. bis 17.000 € Einkommensteuer pro Jahr, was ungefähr einem Einkommen von
etwa 73.000 € für eine Einzelperson entspricht)، zahlt keinen Solidaritätszuschlag mehr.
Du erkennst das am besten in:
deiner Lohnabrechnung (Gehaltszettel)
deinem Steuerbescheid
Dort taucht der Posten in der Regel unter dem Namen
„Solidaritätszuschlag“ auf.
Ja.
Vor allem Kapitalgesellschaften wie:
GmbH
AG
sind weiterhin verpflichtet، den Solidaritätszuschlag zu zahlen.
Er wird dort auf die Körperschaftsteuer berechnet – ebenfalls mit 5,5 %.
Solidaritätszuschlag: Zuschlag von 5,5 % auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer
Freigrenze: Grenze، unterhalb derer kein Soli anfällt
Steuerbescheid: offizieller Steuerbescheid vom Finanzamt
Körperschaftsteuer: Steuer auf Gewinne von Kapitalgesellschaften
Einkommensteuer: Steuer auf das Einkommen natürlicher Personen
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