Wie wechselt man die Steuerklasse Schritt für Schritt?

Wann kann man die Steuerklasse wechseln?

Ein Wechsel der Steuerklasse ist grundsätzlich nur einmal im Jahr möglich (Ausnahmen: Scheidung, Tod, Geburt eines Kindes und bestimmte Sonderfälle).
Es ist sinnvoll, den Wechsel möglichst zu Jahresbeginn zu beantragen, um den steuerlichen Vorteil über das ganze Jahr zu nutzen.


Schritte zum Wechsel der Steuerklasse

1. Offizielles Antragsformular herunterladen

Name des Formulars:

„Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“

Dieses Formular kann über die Website des Finanzamts oder über das zentrale Portal der Bundesfinanzverwaltung heruntergeladen werden:

Formulare der Bundesfinanzverwaltung


2. Ausfüllen des Formulars

Folgende Angaben müssen in der Regel gemacht werden:

  • Persönliche Daten beider Ehegatten/Lebenspartner (Name, Anschrift, Steuer-Identifikationsnummer / Steuer-ID)

  • Bisherige Steuerklassenkombination

  • Gewünschte Steuerklassenkombination

    • zum Beispiel: Wechsel von 3/5 auf 4/4 oder umgekehrt

  • Unterschriften beider Ehegatten/Lebenspartner

Wichtig: Das Formular muss von beiden Partnern unterschrieben werden.


3. Abgabe des Antrags beim Finanzamt

Der Antrag kann auf verschiedenen Wegen eingereicht werden:

  • per Post an das zuständige Finanzamt

  • persönliche Abgabe direkt im Finanzamt

  • elektronisch über ELSTER (das offizielle Online-Portal der deutschen Steuerverwaltung):

    www.elster.de


4. Bearbeitung abwarten

Die Bearbeitung dauert in der Regel zwischen zwei und sechs Wochen.

Nach Abschluss der Bearbeitung:

  • sendet das Finanzamt die Information über den Steuerklassenwechsel elektronisch an den Arbeitgeber,

  • ab diesem Zeitpunkt erfolgt der Lohnsteuerabzug nach der neuen Steuerklasse.


5. Aktualisierung beim Arbeitgeber

Der Arbeitgeber passt den Lohnsteuerabzug automatisch an, sobald die neuen Steuerklassen über das ELStAM-System übermittelt wurden.

  • Du musst in der Regel keinen separaten Nachweis beim Arbeitgeber einreichen.

  • Die Umstellung erfolgt elektronisch über das Finanzamt.


Sonderfälle: Steuerklassenwechsel während des Jahres

In bestimmten Situationen ist ein Wechsel der Steuerklasse auch mitten im Jahr zulässig, zum Beispiel bei:

  • Heirat oder Scheidung

  • Tod eines Ehegatten

  • Zuzug aus dem Ausland nach Deutschland

  • Beginn oder Beendigung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

  • Geburt eines Kindes (insbesondere bei Wechsel zu Steuerklasse 2 im Zusammenhang mit Elterngeld oder Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag, je nach Situation)


Wichtige deutsche Begriffe

Begriff Bedeutung auf Arabisch
Steuerklasse الفئة الضريبية
Finanzamt مكتب الضرائب
Steuer-ID رقم التعريف الضريبي
Steuerklassenwechsel تغيير الفئة الضريبية
ELSTER بوابة إلكترونية لتقديم الإقرارات الضريبية

Das Autorinnen- und Redaktionsteam unserer Website ist bemüht, durch intensive Recherche und die Nutzung verschiedener Quellen möglichst genaue Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unvollständig bzw. nicht endgültig gesichert sein. Bitte betrachte die Informationen in diesem Text daher als erste Orientierung und wende dich im Zweifel stets an das zuständige Finanzamt oder einen professionellen Steuerberaterin, um verbindliche und aktuelle Auskünfte zu erhalten.


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