Wann kann man die Steuerklasse wechseln?
Ein Wechsel der Steuerklasse ist grundsätzlich nur einmal im Jahr möglich (Ausnahmen: Scheidung, Tod, Geburt eines Kindes und bestimmte Sonderfälle).
Es ist sinnvoll, den Wechsel möglichst zu Jahresbeginn zu beantragen, um den steuerlichen Vorteil über das ganze Jahr zu nutzen.
1. Offizielles Antragsformular herunterladen
Name des Formulars:
„Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“
Dieses Formular kann über die Website des Finanzamts oder über das zentrale Portal der Bundesfinanzverwaltung heruntergeladen werden:
Formulare der Bundesfinanzverwaltung
2. Ausfüllen des Formulars
Folgende Angaben müssen in der Regel gemacht werden:
Persönliche Daten beider Ehegatten/Lebenspartner (Name, Anschrift, Steuer-Identifikationsnummer / Steuer-ID)
Bisherige Steuerklassenkombination
Gewünschte Steuerklassenkombination
zum Beispiel: Wechsel von 3/5 auf 4/4 oder umgekehrt
Unterschriften beider Ehegatten/Lebenspartner
Wichtig: Das Formular muss von beiden Partnern unterschrieben werden.
3. Abgabe des Antrags beim Finanzamt
Der Antrag kann auf verschiedenen Wegen eingereicht werden:
per Post an das zuständige Finanzamt
persönliche Abgabe direkt im Finanzamt
elektronisch über ELSTER (das offizielle Online-Portal der deutschen Steuerverwaltung):
4. Bearbeitung abwarten
Die Bearbeitung dauert in der Regel zwischen zwei und sechs Wochen.
Nach Abschluss der Bearbeitung:
sendet das Finanzamt die Information über den Steuerklassenwechsel elektronisch an den Arbeitgeber,
ab diesem Zeitpunkt erfolgt der Lohnsteuerabzug nach der neuen Steuerklasse.
5. Aktualisierung beim Arbeitgeber
Der Arbeitgeber passt den Lohnsteuerabzug automatisch an, sobald die neuen Steuerklassen über das ELStAM-System übermittelt wurden.
Du musst in der Regel keinen separaten Nachweis beim Arbeitgeber einreichen.
Die Umstellung erfolgt elektronisch über das Finanzamt.
In bestimmten Situationen ist ein Wechsel der Steuerklasse auch mitten im Jahr zulässig, zum Beispiel bei:
Heirat oder Scheidung
Tod eines Ehegatten
Zuzug aus dem Ausland nach Deutschland
Beginn oder Beendigung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
Geburt eines Kindes (insbesondere bei Wechsel zu Steuerklasse 2 im Zusammenhang mit Elterngeld oder Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag, je nach Situation)
| Begriff | Bedeutung auf Arabisch |
|---|---|
| Steuerklasse | الفئة الضريبية |
| Finanzamt | مكتب الضرائب |
| Steuer-ID | رقم التعريف الضريبي |
| Steuerklassenwechsel | تغيير الفئة الضريبية |
| ELSTER | بوابة إلكترونية لتقديم الإقرارات الضريبية |
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