Strafen für Steuerhinterziehung

Was ist Steuerhinterziehung (Steuerhinterziehung)?

Steuerhinterziehung liegt vor, wenn:

  • Einkommen oder relevante Informationen absichtlich vor dem Finanzamt verheimlicht werden

  • falsche Angaben gemacht werden, um die Steuerlast zu reduzieren

  • eine verpflichtende Steuererklärung nicht eingereicht wird

Dies gilt als Straftat gemäß § 370 Abgabenordnung (AO).


Welche Strafen gibt es?

1. Geldstrafe

Umfang der Hinterziehung Mögliche Geldstrafe
Kleine Beträge (bis 1.000 €) Geringe Strafe oder Verwarnung
Bis ca. 25.000 € Geldstrafe abhängig vom monatlichen Einkommen
Über 50.000 € Sehr hohe Geldstrafe + Zinsen + Gebühren

2. Freiheitsstrafe

Umfang der Hinterziehung Strafe
Bis 100.000 € Bewährungsstrafe möglich
Über 100.000 € Reale Gefahr einer Freiheitsstrafe (1–5 Jahre)
Über 1.000.000 € In der Regel echte Haft ohne Bewährung

3. Nachzahlung der Steuern + Zinsen

Zusätzlich zu Geldstrafe oder Haft müssen gezahlt werden:

  • Alle hinterzogenen Steuern

  • 6 % Verzugszinsen jährlich

  • Verwaltungsgebühren


Kann man die Strafe vermeiden? (Selbstanzeige)

Ja, unter strengen Bedingungen:

Bedingung Erklärung
Vollständige Selbstanzeige Muss erfolgen, bevor Ermittlungen beginnen
Alle Jahre müssen offengelegt werden Keine Auslassungen oder Fehler
Zahlung aller Steuern + Zinsen Innerhalb der vom Finanzamt gesetzten Frist

→ Wenn alle Bedingungen erfüllt sind: Strafbefreiung,
aber Steuern + Zinsen müssen trotzdem gezahlt werden.


Beispiele für Steuerhinterziehung

Fall Steuerhinterziehung?
Nichtangabe von Einnahmen aus vermieteter Wohnung Ja
Selbstständige Tätigkeit ohne Anmeldung / ohne Rechnungen Ja
Einkommen aus dem Ausland ohne Meldung Ja
Unbeabsichtigte verspätete Abgabe Meist nur Verspätungszuschlag

Wichtige Begriffe

Deutscher Begriff Bedeutung
Steuerhinterziehung Steuerbetrug
Selbstanzeige Freiwillige Selbstmeldung
Freiheitsstrafe Haftstrafe
Geldstrafe Geldbuße
Steuerfahndung Steuerfahndungsbehörde
Abgabenordnung (AO) Allgemeines Steuergesetz

Wichtige Tipps

  • Briefe vom Finanzamt niemals ignorieren

  • Bei Unsicherheit einen Steuerberater einschalten

  • Dokumente und Rechnungen sorgfältig aufbewahren

  • Bei Fehlern sofort eine Selbstanzeige stellen – bevor Ermittlungen beginnen

Das Redaktionsteam bemüht sich um sorgfältige Recherche. Dennoch können Fehler oder ungesicherte Informationen auftreten. Bitte wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte an die zuständigen Behörden.


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