Was ist Steuerhinterziehung (Steuerhinterziehung)?
Steuerhinterziehung liegt vor, wenn:
Einkommen oder relevante Informationen absichtlich vor dem Finanzamt verheimlicht werden
falsche Angaben gemacht werden, um die Steuerlast zu reduzieren
eine verpflichtende Steuererklärung nicht eingereicht wird
Dies gilt als Straftat gemäß § 370 Abgabenordnung (AO).
| Umfang der Hinterziehung | Mögliche Geldstrafe |
|---|---|
| Kleine Beträge (bis 1.000 €) | Geringe Strafe oder Verwarnung |
| Bis ca. 25.000 € | Geldstrafe abhängig vom monatlichen Einkommen |
| Über 50.000 € | Sehr hohe Geldstrafe + Zinsen + Gebühren |
| Umfang der Hinterziehung | Strafe |
|---|---|
| Bis 100.000 € | Bewährungsstrafe möglich |
| Über 100.000 € | Reale Gefahr einer Freiheitsstrafe (1–5 Jahre) |
| Über 1.000.000 € | In der Regel echte Haft ohne Bewährung |
Zusätzlich zu Geldstrafe oder Haft müssen gezahlt werden:
Alle hinterzogenen Steuern
6 % Verzugszinsen jährlich
Verwaltungsgebühren
Ja, unter strengen Bedingungen:
| Bedingung | Erklärung |
|---|---|
| Vollständige Selbstanzeige | Muss erfolgen, bevor Ermittlungen beginnen |
| Alle Jahre müssen offengelegt werden | Keine Auslassungen oder Fehler |
| Zahlung aller Steuern + Zinsen | Innerhalb der vom Finanzamt gesetzten Frist |
→ Wenn alle Bedingungen erfüllt sind: Strafbefreiung,
aber Steuern + Zinsen müssen trotzdem gezahlt werden.
| Fall | Steuerhinterziehung? |
|---|---|
| Nichtangabe von Einnahmen aus vermieteter Wohnung | Ja |
| Selbstständige Tätigkeit ohne Anmeldung / ohne Rechnungen | Ja |
| Einkommen aus dem Ausland ohne Meldung | Ja |
| Unbeabsichtigte verspätete Abgabe | Meist nur Verspätungszuschlag |
| Deutscher Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Steuerhinterziehung | Steuerbetrug |
| Selbstanzeige | Freiwillige Selbstmeldung |
| Freiheitsstrafe | Haftstrafe |
| Geldstrafe | Geldbuße |
| Steuerfahndung | Steuerfahndungsbehörde |
| Abgabenordnung (AO) | Allgemeines Steuergesetz |
Briefe vom Finanzamt niemals ignorieren
Bei Unsicherheit einen Steuerberater einschalten
Dokumente und Rechnungen sorgfältig aufbewahren
Bei Fehlern sofort eine Selbstanzeige stellen – bevor Ermittlungen beginnen
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