Wer gilt als „Alleinerziehend“?
Als alleinerziehend gilt steuerlich, wer:
alleine mit einem oder mehreren Kindern lebt
keine weitere erwachsene Person dauerhaft im Haushalt gemeldet hat (z. B. Partner, Eltern)
und für das Kind Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhält
Dies gilt unabhängig vom Familienstand: geschieden, verwitwet, unverheiratet oder dauerhaft getrennt lebend.
Wird gewährt, wenn mindestens ein Kind dauerhaft im selben Haushalt lebt
Ist eine verbesserte Variante der Steuerklasse I
Führt zu einer geringeren Steuerbelastung
Sie ermöglicht den Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
| Bestandteil | Betrag 2025 |
|---|---|
| Für das erste Kind | 4.260 € Steuerfreibetrag jährlich |
| Für jedes weitere Kind (ab Kind 2) | zusätzliche 240 € pro Kind |
Dieser Betrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und reduziert dadurch die Steuerlast.
Das Kind muss unter derselben Adresse gemeldet sein
Es darf keine weitere erwachsene Person im Haushalt wohnen (auch nicht Freunde/Verwandte)
Der Anspruch wird in der Anlage Kind der Steuererklärung geltend gemacht
| Vorteil | Kurzbeschreibung |
|---|---|
| Kindergeld | 250 € monatlich pro Kind (2025) |
| Kinderfreibetrag | Steuerlicher Freibetrag als Alternative zum Kindergeld |
| Abzug von Betreuungskosten | Ein Drittel der Kosten, bis max. 4.000 € pro Kind absetzbar |
| Werbungskosten-Pauschbetrag | 1.230 € jährlicher Arbeitnehmer-Pauschbetrag, auch für Alleinerziehende |
Anlage Kind: Daten des Kindes, Freibeträge
Anlage N: Steuerklasse II und Werbungskosten
Finanzamt kann einen Nachweis verlangen, dass keine weitere erwachsene Person im Haushalt lebt
Steuerklasse II wird nicht immer automatisch vergeben → Antrag beim Finanzamt nötig
Bei Änderung der Lebenssituation (Heirat, Zusammenzug) muss das Finanzamt innerhalb eines Monats informiert werden
Sobald eine weitere erwachsene Person im Haushalt wohnt, entfällt der Anspruch auf Steuerklasse II
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Alleinerziehende | Elternteil, der ein Kind allein erzieht |
| Steuerklasse II | Steuerklasse für Alleinerziehende |
| Entlastungsbetrag | Steuerlicher Entlastungsbetrag für Einzel-Eltern |
| Kindergeld | Monatliche Kinderleistung |
| Kinderfreibetrag | Steuerfreibetrag für Kinder |
Alleinerziehende erhalten die Steuerklasse II
Sie profitieren von einem Entlastungsbetrag von bis zu 4.260 € jährlich
Voraussetzung: Leben mit dem Kind ohne erwachsene Mitbewohner
Weitere steuerliche Erleichterungen betreffen Kinderbetreuung, Kinderfreibetrag und Kindergeld
Jede Änderung der Wohn- oder Familiensituation muss dem Finanzamt gemeldet werden
Hinweis:
Die Redaktion bemüht sich um höchste Genauigkeit durch intensive Recherche. Dennoch können Fehler oder unklare Angaben vorkommen. Bitte betrachten Sie diese Informationen als erste Orientierung und wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte an die zuständigen Behörden.