Erstens: Steuern für Studenten in Deutschland
• Keine Steuern überhaupt.
• Keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung (Steuererklärung).
• Es wird keine Lohnsteuer einbehalten.
• Der Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge (für Sozialversicherungen).
• Keine Steuererklärung erforderlich.
• Teilzeitjob neben dem Studium.
Befreit von:
Arbeitslosenversicherung
Rentenversicherung (teilweise oder in bestimmten Fällen)
Du zahlst jedoch:
Krankenversicherung
Lohnsteuer, wenn dein Monatslohn etwa 1.098 € überschreitet
→ Wenn du wenig verdienst, kannst du am Jahresende die gezahlten Steuern zurückbekommen!
• Du zahlst Einkommensteuer.
• Es wird empfohlen, eine Steuererklärung abzugeben, um Verluste zu vermeiden.
| Fall | Steuer | Hinweise |
|---|---|---|
| Minijob (bis 538 €/Monat) | Keine Lohnsteuer | Rentenversicherung 3,6 % (Befreiung durch schriftlichen Antrag möglich) |
| Midijob (538 € – ca. 2.000 €) | Niedrige Lohnsteuer | Teilweise Sozialabgaben abhängig vom Einkommen |
| Mehr als 2.000 €/Monat | Volle Steuern | Wie jeder normale Arbeitnehmer |
• Studenten dürfen während des Semesters bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten, ohne ihren Studentenstatus zu verlieren.
• In den Semesterferien ist Vollzeitarbeit möglich (Werkvertrag oder Saisonjob).
• Bei BAföG muss die jährliche Einkommensgrenze beachtet werden.
• Kirchensteuer fällt nur an, wenn man offiziell Mitglied einer Kirche ist.
• Versuche, dein Jahreseinkommen unter 11.604 € zu halten, um Einkommensteuer zu vermeiden.
• Nutze Steuerklasse 1 (Standardklasse für Studenten).
• Gib eine Steuererklärung ab, wenn dir irrtümlich Steuern abgezogen wurden – du bekommst sie meistens komplett zurück.
• Bei mehreren Minijobs: Steuerberater fragen.
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