Steuern für Studierende und Teilzeitbeschäftigte in Deutschland

Erstens: Steuern für Studenten in Deutschland

1. Wenn du nicht arbeitest:

• Keine Steuern überhaupt.
• Keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung (Steuererklärung).


2. Wenn du in einem Minijob arbeitest (bis 538 € monatlich):

• Es wird keine Lohnsteuer einbehalten.
• Der Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge (für Sozialversicherungen).
• Keine Steuererklärung erforderlich.


3. Wenn du als Werkstudent arbeitest:

• Teilzeitjob neben dem Studium.

Befreit von:

  • Arbeitslosenversicherung

  • Rentenversicherung (teilweise oder in bestimmten Fällen)

Du zahlst jedoch:

  • Krankenversicherung

  • Lohnsteuer, wenn dein Monatslohn etwa 1.098 € überschreitet

Wenn du wenig verdienst, kannst du am Jahresende die gezahlten Steuern zurückbekommen!


4. Wenn dein Jahreseinkommen über 11.604 € liegt:

• Du zahlst Einkommensteuer.
• Es wird empfohlen, eine Steuererklärung abzugeben, um Verluste zu vermeiden.


Zweitens: Steuern für geringfügig Beschäftigte (Minijob – Geringfügig Beschäftigte)

Fall Steuer Hinweise
Minijob (bis 538 €/Monat) Keine Lohnsteuer Rentenversicherung 3,6 % (Befreiung durch schriftlichen Antrag möglich)
Midijob (538 € – ca. 2.000 €) Niedrige Lohnsteuer Teilweise Sozialabgaben abhängig vom Einkommen
Mehr als 2.000 €/Monat Volle Steuern Wie jeder normale Arbeitnehmer

Wichtige Hinweise:

• Studenten dürfen während des Semesters bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten, ohne ihren Studentenstatus zu verlieren.
• In den Semesterferien ist Vollzeitarbeit möglich (Werkvertrag oder Saisonjob).
• Bei BAföG muss die jährliche Einkommensgrenze beachtet werden.
• Kirchensteuer fällt nur an, wenn man offiziell Mitglied einer Kirche ist.


Tipps für Studenten:

• Versuche, dein Jahreseinkommen unter 11.604 € zu halten, um Einkommensteuer zu vermeiden.
• Nutze Steuerklasse 1 (Standardklasse für Studenten).
• Gib eine Steuererklärung ab, wenn dir irrtümlich Steuern abgezogen wurden – du bekommst sie meistens komplett zurück.
• Bei mehreren Minijobs: Steuerberater fragen.


— Das Redaktionsteam bemüht sich stets um sorgfältig recherchierte Inhalte. Dennoch können Fehler oder unsichere Informationen vorkommen. Bitte betrachten Sie die Angaben als erste Orientierung und wenden Sie sich an die zuständigen Behörden für verbindliche Auskünfte.


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