Was ist die Steuerklasse?
Die Steuerklasse ist eine steuerliche Kategorie, die das Finanzamt in Deutschland verwendet, um zu bestimmen, wie viel Lohnsteuer monatlich von deinem Gehalt einbehalten wird.
Die Steuerklasse beeinflusst also nicht dein Bruttogehalt, sondern nur den monatlichen Steuerabzug.
Die Einordnung in eine Steuerklasse hängt vor allem von folgenden Faktoren ab:
deinem Familienstand (ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet …)
der Anzahl der Kinder
ob du alleinverdienend bist oder dein:e Partner:in auch arbeitet
ob du mehrere Jobs hast (Nebenjob zusätzlich zum Hauptjob)
Welche Steuerklassen gibt es (1 bis 6)?
Nachfolgend ein Überblick über die Steuerklassen und für wen sie gelten:
Steuerklasse 1
Für wen?
Ledige, Geschiedene oder Verwitwete ohne eingetragenes Kind im Haushalt.
Besonderheiten:
Normale Lohnsteuerbelastung
Höhere Steuerlast im Vergleich zu bestimmten anderen Klassen (z. B. III)
Steuerklasse 2
Für wen?
Alleinerziehende Mütter oder Väter, die mit ihrem Kind in einem Haushalt leben.
Besonderheiten:
Im Prinzip wie Steuerklasse 1
Zusätzlich gibt es einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Entlastungsbetrag)
Dieser Entlastungsbetrag liegt bei rund 4.260 € jährlich (Stand der aktuellen Regelung im Beispiel).
Steuerklasse 3
Für wen?
Verheiratete, wenn ein:e Partner:in deutlich mehr verdient als der oder die andere.
Kombination:
Wird fast immer zusammen mit Steuerklasse 5 eingesetzt (Ehepaar: einer in III, einer in V).
Besonderheiten:
Der oder die Besserverdienende mit Steuerklasse 3 zahlt deutlich weniger Lohnsteuer
Ziel: die gesamtsteuerliche Belastung des Ehepaares zu senken
Steuerklasse 4
Für wen?
Verheiratete mit ähnlich hohen Einkommen (Doppelverdiener).
Besonderheiten:
Beide Ehepartner werden steuerlich gleich behandelt
Die Lohnsteuer ist bei beiden in etwa vergleichbar
Sinnvoll, wenn kein großer Einkommensunterschied besteht
Steuerklasse 5
Für wen?
Verheiratete, bei denen der oder die andere Partner:in in Steuerklasse 3 ist.
Besonderheiten:
Es werden relativ hohe Lohnsteuerbeträge vom Gehalt abgezogen
Wird üblicherweise dem Partner mit dem niedrigeren Einkommen zugeordnet
Dient der Optimierung der Gesamtsteuerlast im Zusammenspiel mit Steuerklasse 3
Steuerklasse 6
Für wen?
Für weitere Beschäftigungen, also z. B. beim Zweitjob (Nebenjob mit eigener Lohnabrechnung).
Besonderheiten:
Höchste Lohnsteuerabzüge
Keine persönlichen Freibeträge werden berücksichtigt
Wird genutzt, um zu verhindern, dass über Zweitjobs zu wenig Lohnsteuer gezahlt wird (Vermeidung von Steuerhinterziehung).
Praktische Beispiele
Ledige Person mit einem Job und Monatsgehalt
→ Steuerklasse 1
Lohnsteuerbelastung: normal / moderat
Keine Kinderfreibeträge
Alleinerziehende Mutter, die mit ihrem einzigen Kind zusammenlebt
→ Steuerklasse 2
Sie erhält einen zusätzlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (ca. 4.260 € jährlich).
Ehepaar: eine Person arbeitet, die andere nicht
→ Der arbeitende Partner: Steuerklasse 3
→ Der nicht oder nur sehr gering verdienende Partner: Steuerklasse 5
Ziel: die Gesamtsteuerlast des Haushalts zu reduzieren.
Ehepaar, bei dem beide ähnlich viel verdienen
→ Beide Partner in Steuerklasse 4
Die Lohnsteuer wird ausgewogen auf beide verteilt, ohne dass einer stark bevorzugt oder benachteiligt wird.
Person mit zwei Jobs
→ Hauptjob: passende Steuerklasse (z. B. 1 bei Ledigen)
→ Zweitjob: Steuerklasse 6
Beim Zweitjob werden volle Lohnsteuerabzüge ohne Freibeträge vorgenommen, um zu verhindern, dass insgesamt zu wenig Steuer gezahlt wird.
Beeinflusst die Steuerklasse die Höhe der Jahressteuer?
Ja für den Monat, nein für die endgültige Jahressteuer.
Die Steuerklasse beeinflusst nur, wie viel Lohnsteuer monatlich vom Gehalt einbehalten wird.
Die endgültige Steuerbelastung wird erst mit der Steuererklärung (Steuererklärung) für das ganze Jahr berechnet.
Wenn über das Jahr zu viel Lohnsteuer einbehalten wurde, kann es zu einer Steuererstattung kommen.
Wurde zu wenig einbehalten, droht eine Nachzahlung.
Kann man die Steuerklasse wechseln?
Ja, ein Wechsel der Steuerklasse (Steuerklassenwechsel) ist in bestimmten Lebenssituationen möglich.
Typische Gründe und entsprechende Schritte:
Heirat
Wechsel von Steuerklasse 1 nach 3/5 oder 4/4 (je nach Einkommensverteilung).
Scheidung oder Trennung
Rückkehr zu Steuerklasse 1 oder unter Umständen 2 (wenn man alleinerziehend ist).
Geburt eines Kindes bei Alleinerziehenden
Wechsel von Steuerklasse 1 zu Steuerklasse 2.
Deutliche Einkommensunterschiede zwischen Ehepartnern
Wechsel von 4/4 zu 3/5.
Aufnahme eines Zweitjobs
Die neue zusätzliche Beschäftigung wird automatisch in Steuerklasse 6 eingestuft.
Für den Wechsel muss ein Antrag beim Finanzamt gestellt werden, in der Regel über das Formular:
„Antrag auf Steuerklassenwechsel“.
Wichtige Begriffe
Steuerklasse – steuerliche Lohnsteuerklasse
Lohnsteuer – Steuer auf den Arbeitslohn / das Gehalt
Entlastungsbetrag – steuerlicher Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Steuerklassenwechsel – Wechsel der Lohnsteuerklasse (z. B. nach Heirat oder Scheidung)
Doppelverdiener – Ehepaar, bei dem beide Partner berufstätig sind und Einkommen beziehen
Fazit
Die Steuerklasse legt fest, wie viel Lohnsteuer monatlich vom Gehalt einbehalten wird.
Die Steuerklasse ändert nicht die endgültige Steuerlast, wenn du eine Steuererklärung abgibst – dort wird alles neu berechnet.
Für Verheiratete sind besonders die Kombinationen III/V und IV/IV wichtig – sie sollten passend zur Einkommensverteilung gewählt werden.
Die Steuerklasse kann bei Änderungen der familiären oder beruflichen Situation angepasst werden.
Steuerklasse 6 wird für Zusatzjobs verwendet und hat die höchsten Abzüge, da keine Freibeträge berücksichtigt werden.
Hinweis der Redaktion
Das Autor:innen- und Redaktionsteam dieser Webseite ist stets bemüht, durch umfassende Recherche und die Nutzung mehrerer Quellen möglichst präzise und aktuelle Informationen zur Verfügung zu stellen. Dennoch können Fehler oder nicht vollständig gesicherte Angaben nicht völlig ausgeschlossen werden.
Daher sollten die Inhalte dieses Artikels als erste, unverbindliche Orientierung verstanden werden. Für rechtsverbindliche und abschließende Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stellen, insbesondere an das Finanzamt oder eine:n Steuerberater:in.