Steuerklasse 1 (Steuerklasse für Alleinstehende)
Für wen?
Ledige, die noch nie verheiratet waren
Geschiedene
Verwitwete nach Ablauf des ersten Kalenderjahres nach dem Todesjahr des Ehepartners
Personen, die rechtlich von ihrem Ehepartner getrennt leben
Nicht verheiratete Personen, die allein in einem eigenen Haushalt leben
Merkmale:
Die steuerlichen Freibeträge sind begrenzt, es gibt nur wenige Entlastungen
Im Vergleich zu anderen Steuerklassen wird vom Bruttolohn die relativ höchste Lohnsteuer abgezogen
Es gibt keine besonderen steuerlichen Vorteile über einen Ehepartner; Familienentlastungen wie Kinderfreibeträge werden gesondert behandelt und sind kein eigener Bestandteil der Steuerklasse 1
Steuerklasse 3 (begünstigte Steuerklasse für verheiratete Personen)
Für wen?
Verheiratete Paare, wenn
der andere Ehepartner in Steuerklasse 5 eingestuft ist, oder
der andere Ehepartner kein oder nur ein sehr geringes Einkommen hat
Verwitwete im Kalenderjahr nach dem Todesjahr des Ehepartners
Merkmale:
Sehr hoher steuerlicher Grundfreibetrag für die in Steuerklasse 3 eingestufte Person
Die Lohnsteuerbelastung ist im Verhältnis zu anderen Steuerklassen am niedrigsten
Diese Kombination dient dazu, die steuerliche Gesamtbelastung zwischen den Ehepartnern möglichst gerecht zu verteilen
Das bedeutet: Der Partner mit dem höheren Einkommen wählt in der Regel Steuerklasse 3, der Partner mit dem deutlich niedrigeren Einkommen Steuerklasse 5.
Praktisches Beispiel:
Fall 1: Eine alleinstehende Person mit einem Bruttolohn von 3.000 Euro im Monat
In Steuerklasse 1: ungefähr 550 Euro Lohnsteuer monatlich
Steuerklasse 3: nicht möglich, da die Person nicht verheiratet ist
Fall 2: Eine verheiratete Person mit einem Bruttolohn von 3.000 Euro im Monat, deren Ehepartner nicht arbeitet
Steuerklasse 1: nicht möglich, da verheiratet
In Steuerklasse 3: ungefähr 300 Euro Lohnsteuer monatlich
Wichtige Hinweise:
Steuerklasse 3 ist in der Regel nur dann wirklich vorteilhaft, wenn ein deutlicher Einkommensunterschied zwischen den Ehepartnern besteht.
Wer in Steuerklasse 3 ist, muss häufig eine jährliche Einkommensteuererklärung abgeben (Pflichtveranlagung).
Ein Wechsel der Steuerklassenkombination ist üblicherweise einmal pro Kalenderjahr möglich, wenn sich die familiäre oder berufliche Situation ändert.
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